Zurück zum Blog 04. August 2026 Kategorien 20./21. Jh. Quiz & Spiele Bevor Schloss Lenzburg in öffentliche Hand überging, lebten dort zahlreiche faszinierende Persönlichkeiten – von Künstlerinnen und Industriellen bis hin zu einem Polarforscher. In unserem Memory-Spiel lernen Sie einige davon kennen. Finden Sie alle Bewohnerinnen und Bewohner? ÖFFENTLICHE FÜHRUNGEN Saison 2026 Künstlerinnen, Industrielle und ein Polarforscher Die illustren Privatbesitzerinnen und -besitzer von Schloss Lenzburg Von Museum Aargau Von Museum Aargau Das Team von Museum Aargau zeigt an dieser Stelle digitale Einblicke in die Museumsstandorte. Ähnliche Artikel finden Sie hier: Kategorien 20./21. Jh. Quiz & Spiele Kommentare
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Dauerausstellung Preis Museumseintritt Bau- und Familiengeschichte des Adelsgeschlechts von Hallwyl Wer hat auf Schloss Hallwyl gelebt? Wie haben die Herren von Hallwyl für Recht und Ordnung gesorgt? Und wie haben die Bediensteten gelebt und gearbeitet? Die Dauerausstellung im Schloss gibt Einblick in die Bau- und Familiengeschichte sowie in die verschiedensten Lebensbereiche von Adel und Untertanen. Die Themenbereiche reichen von der Landwirtschaft und der Fischerei über mittelalterliche Arzneimittel bis hin zum damaligen, auf der Religion basierenden Weltbild. Audiovisuelle Shows, ein Audioführer, Schlossmodelle zum Anfassen sowie Truhen und Schränke zum Öffnen machen die Ausstellung zum Erlebnis für die ganze Familie. Dauerausstellung im Wohnmuseum auf Schloss Hallwyl: Bau- und Familiengeschichte des Adelsgeschlechts von Hallwyl
Senden Sie Ihr Angebot über untenstehendes Formular an das Team der Sammlung Museum Aargau. Wir prüfen Ihre Anfrage sorgfältig und geben Ihnen innerhalb von drei Monaten eine begründete Rückmeldung. Angebot einsenden Kontaktangaben Institution Funktion/Position Vorname * Nachname * Adresse * PLZ * Ort * E-Mail Adresse * Telefon Zum Objekt Art des Angebots * Schenkung Verkauf Beschreibung des angebotenen Objektes Fotos und Dokumente Bildupload * (*.jpg, *.png) Bildupload (*.jpg, *.png) Bildupload (*.jpg, *.png) Bildupload (*.jpg, *.png) Andere Dokumente (*.doc, *.docx, *.pdf, *.xls*, *.xlsx) (*.doc, *.docx, *.pdf, *.xls*, *.xlsx) (*.doc, *.docx, *.pdf, *.xls*, *.xlsx) Bemerkungen Ich möchte den E-Mail-Newsletter abonnieren für: Erwachsene (1x monatlich) Familien (3x jährlich) Lehrpersonen (3x jährlich) Absenden
Tarife Bildanfragen und Reproduktion Preis Grundgebühr für alle Fotobestellungen CHF 25.– Digitale Reproduktion aus dem Fotoarchiv s/w oder farbig CHF 30.– / Bild Reproduktion als Scan s/w oder farbig CHF 20.– / Scan Digitale Reprografie durch das Museum (Objekt kleiner als 20x20x20cm) s/w oder farbig (300 dpi, TIFF) CHF 120.– / Objekt Digitale Reprografie durch das Museum (Objekt grösser als 20x20x20cm) s/w oder farbig (300 dpi, TIFF) CHF 200.– / Objekt Digitale Reprografie durch externe Fotografin/Fotograf s/w oder farbig Auf Anfrage Tarifreduktionen Für die Verwendung im Umfeld von Wissenschaft und Lehre gilt eine Reduktion von 50%. Für schulische Arbeiten und Vorträge werden keine Gebühren verrechnet. Für Leistungen innerhalb der kantonalen Verwaltung des Kantons Aargau und bei Partnerorganisationen werden keine Nutzungsgebühren verrechnet (exkl. Bearbeitungsgrundgebühr). Reproduktionsanfrage einreichen Nutzungsbedingungen Nutzungsumfang Das vom Museum Aargau gelieferte Bildmaterial darf ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Nutzungszwecks verwendet und reproduziert werden. Jede darüberhinausgehende Nutzung bedarf einer erneuten Anfrage bei Museum Aargau, zum Beispiel bei: Veröffentlichung in einer anderen Sprachversion Nutzung auf einem anderen Medium wie Internet, Fernsehen, Video, CD-ROM/DVD Verwendung in Broschüren oder Werbematerial Neuauflagen oder Teilauflagen Gebühren und Nutzungsrechte Die Gebühren für die Herstellung und Nutzung von Fotografien sind auch dann geschuldet, wenn die Bilder nicht veröffentlicht werden. Das Nutzungsrecht wird mit der Bezahlung der vereinbarten Gebühr erworben. Dabei gilt: Das Nutzungsrecht darf nicht an Dritte übertragen werden Das Bildmaterial darf nicht weitergegeben oder ausgeliehen werden Copyright und Bildnachweis Der Name von Autor(in), Hersteller(in) oder Künstler(in), der Titel des Werkes oder Objekts sowie der Fotonachweis sind nach Vorgaben des Lieferscheins an geeigneter Stelle anzuführen. Sofern nicht anders vermerkt, lautet der Fotonachweis: Foto: Museum Aargau, Sammlung Verantwortung für Urheberrechte Die Abklärung und Abgeltung von allfälligen Urheberrechten der abgebildeten Werke liegt in der Verantwortung der Kundin oder des Kunden. Museum Aargau haftet nicht für Ansprüche Dritter aufgrund von Verletzung von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten. Unzulässige Bildverwendung Eine sinnentstellende oder diskriminierende Verwendung der Bilder ist nicht gestattet und wird rechtlich verfolgt. Belegexemplare bei Publikationen Von Druckwerken und Verkaufsartikeln sind Museum Aargau unaufgefordert zwei Belegexemplare zu senden. Bei Online-Publikationen ist ein Farbausdruck zuzustellen und die verwendete URL-Adresse zu melden. Für sämtliche Leistungen gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Aarau. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Im Übrigen gilt die Benutzungsordnung für die Sammlungsbestände des Museum Aargau. Download Benutzungsordnung Sammlungsbestände Museum Aargau
Fristen und Richtlinien Fristen für Leihgesuche Leihgesuche können grundsätzlich jederzeit eingereicht werden, spätestens jedoch sechs Monate vor dem gewünschten Ausleihdatum. Über Ihr Leihgesuch wird innerhalb von drei Monaten nach Eingang ein begründeter Entscheid mitgeteilt. Im Falle einer positiven Entscheidung ist für die Bereitstellung des Leihgutes eine Bearbeitungszeit von mindestens drei Monaten einzuplanen. Gesuche, die die sechsmonatige Frist nicht einhalten, können unter Umständen abgelehnt werden. Der Prozess kann sich verlängern, wenn das Gesuch eine grössere Anzahl von Objekten umfasst, da zusätzliche Abklärungen notwendig sind. In solchen Fällen werden Sie bereits bei der Einreichung Ihres Leihgesuches informiert. Mit der Einreichung Ihres Leihgesuches erklären Sie sich ausserdem damit einverstanden, dass unser Konservator-Restaurator die geplanten Ausstellungsräume gegebenenfalls vorgängig besichtigen darf, um die ausstellungstechnischen, konservatorischen und klimatischen Bedingungen vor Ort zu prüfen. Zudem muss gewährleistet sein, dass die Objekte keinen Schaden nehmen. Transport und Versicherung der Leihgaben erfolgen durch die Leihnehmer. Leihgesuch einreichen Für die Prüfung Ihres Leihgesuches benötigen wir folgende Angaben: Name und Adresse der leihnehmenden Institution inkl. verantwortlicher Kontaktperson (Name, Telefon, E-Mail) Konzept der Ausstellung mit genauer Angabe des Ausstellungsortes und der gewünschten Leihdauer Facility Report (Klima-, Licht- und Sicherheitsangaben am Ausstellungsort) Auflistung der gewünschten Leihobjekte mit Inventarnummern Leihgesuch einreichen Bitte senden Sie Ihr Gesuch per Kontaktformular an die Sammlung Museum Aargau: Leihgesuch einreichen Bei Fragen wenden Sie sich direkt an das Sammlungsteam: Kontakt Sammlung Für sämtliche Leistungen gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Aarau. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Im Übrigen gilt die Benutzungsordnung für die Sammlungsbestände des Museum Aargau. Download Benutzungsordnung Sammlungsbestände Museum Aargau
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Kloster Königsfelden
Erinnerungsort der Habsburger
Das Kloster Königsfelden ist international bekannt für seine Glasfenster aus dem Mittelalter. Ausstellungen, Führungen und Veranstaltungen erwecken die über 700-jährige Klosterkirche zu neuem Leben.