Museum Aargau

Licht ins Dunkel: Das farbige Mittelalter

Zurück zum Blog 08. Juli 2026 Kategorien Mittelalter Historische Kleidung Trug man im Mittelalter nur graue und braune Kleidung? Weit gefehlt! Eine Hommage an die Farbigkeit dieser Epoche. Das Klischee des "dunklen Mittelalters" hält sich in der breiten Bevölkerung und in der medialen Kultur hartnäckig – zum Frust von Historikerinnen und Historikern sowie anderen, welche sich mit dieser Epoche differenzierter auseinandersetzen. Wenn man im alltäglichen Kontext etwas als "mittelalterlich" bezeichnet, ist dies negativ geprägt und soll "rückständig" ausdrücken. Allerdings war das Mittelalter aufgeklärter, heller und bunter, als es die heutige kollektive Vorstellung vermuten lässt. "Das Mittelalter" wird in Film und Fernsehen gerne mit einem Graufilter porträtiert, um die Erwartungen des fälschlich geprägten Publikums zu erfüllen. Auch angeblich "historische" Dokumentationen zeigen Personen in einer gleichmässigen Einheit dunkler, fader und teils auch verdreckter Kleidung dargestellt. Das Mittelalter war jedoch genauso vielfältig wie jede andere Epoche, was Farbigkeit anging. Von wunderschön illuminierten Handschriften über Glasfenster bis hin zu Schmuckstücken, Keramik und eben auch: Kleidung ! Geschichte der Textilfärberei Entgegen den klischierten Vorstellungen trugen die Menschen aller mittelalterlichen Stände definitiv Farbe. So konnten Blau, Hellgrün, Gelb und Rot aus günstigen Färbemitteln gefärbt werden. Allerdings markierten Färbegrad und Färbemittel einen Unterschied im sozialen Status – aber dazu weiter unten mehr. Synthetische Farbstoffe wurden erst ab der Mitte des 19. Jahrhunderts entwickelt. Bis dahin färbte man Textilien mit natürlichen Farbstoffen aus Pflanzen (Wurzeln, Blättern, Rinden, Hölzern, Blütenteilen, Samen) sowie aus Tieren und Metallen. Textilien wurden bereits in der Jungsteinzeit gefärbt und das Wissen über das Färben von Textilien war insbesondere in China, Persien, Syrien und Ägypten präsent und verbreitet. In unseren Breitengraden färbten bereits die europäischen Pfahlbauer ihre Kleidung. In der Antike beizte man die Textilien mit Alaun, Eisen- und Kupfervitriol. Beizen bedeutet, dass die Farbintensität gefestigt und vertieft wurde. Funde von Alaun-Amphoren in Augusta Raurica zeugen davon, dass dieser Rohstoff in die heutige Schweiz gehandelt wurde. Gefärbt wurden Fasern und Stoffe aus Wolle, Leinen und Seide, wobei Leinen nicht so farbintensiv wie die anderen beiden pflanzlich gefärbt werden kann. Färbemittel In Europa wurden für die drei Grundfarben hauptsächlich folgende Pflanzen verwendet: Blau: Waid (Isatis tinctoria), aus den Blättern Rot: Krapp ( Rubia tinctorum) , aus dem Wurzelstock Gelb: Wau/Reseda ( Reseda luteola) , aus den oberen Pflanzenteilen, besonders den blühenden Ästen Der Anbau von Färberpflanzen machte die jeweiligen Ortschaften reich, so zum Beispiel die Stadt Erfurt in Thüringen, welche sich zum Zentrum des mittelalterlichen Waidhandels etabliert hatte ("Erfurter Blau"). Das Elsass in Frankreich und die Stadt Speyer in Deutschland waren berühmte Orte für den Krappanbau und -handel (bspw. "Speyerer Rot"). Für Gelb verwendete man neben Wau auch Färberkamille, Zwiebelschalen und wertvollen Safran. Indigo als blaues Pigment war bekannt, musste aber teuer importiert werden. Mit Indigo gefärbte Stoffe waren entsprechend wertvoll. Erst im ausgehenden 16. Jahrhundert, als die aus Indien stammende Indigopflanze in der Karibik kultiviert wurde, löste das stärker und leuchtender färbende Indigo den Waid ab. Färberwaid, Färberkrapp (Wurzeln) und Färberwau, Wikimedia commons. Noch teurer als Indigo war Purpur. Für ein Gramm Purpurfarbstoff benötigt man 10 000 Purpurschnecken. Bis ins 15. Jahrhundert wurde dies nur in Konstantinopel hergestellt und war den Kaisern vorbehalten. Senatoren markierten ihren Status ebenfalls mit purpurnen Streifen an ihren Togae . Nachdem Konstantinopel 1453 erobert wurde und das Byzantinische Reich zerfiel, verschwand das Wissen zur Herstellung von Purpur. Es wurde durch das sogenannte Kermesrot ersetzt, das aus weiblichen Kermesschildläusen gewonnen wurde. Dieses wurde wiederum im 16. Jahrhundert durch die aus Amerika eingeführte Cochenille-Schildlaus abgelöst. Damit können intensivste Pinkfärbungen erzeugt werden. Je nach Seltenheit und Aufwand ergibt sich der Wert einer Farbe – Textilien sollten möglichst lichtecht und waschfest gefärbt sein. Diese Qualität in den Textilien erlaubt es auch den «Gutbetuchteren», ihren Reichtum und ihren Stand über die Farbe und Qualität ihrer Kleidung zu demonstrieren. Je höher die Sättigung einer Farbe, desto teurer also der Stoff. Mehrfachfärbungen waren ebenfalls teurer. Alle Stoffe gefärbt von Stefan Fankhauser, Schönfärbery. Je dunkler der Farbton, desto öfter wurde ein Stoff gefärbt und ist dadurch teurer. Identität und Repräsentation: Kleiderordnungen "Kleider machen Leute" und wie heute versuchten Menschen sich auch im Mittelalter mittels Mode schick zu machen. Der Ausdruck des sozialen Status in der ständischen, mittelalterlichen Gesellschaft über die äussere Erscheinung wurde zum Missfallen der weltlichen und kirchlichen Obrigkeit auch überstrapaziert. Um den Ausdruck über Äusserlichkeiten, also auch über die Qualität der Farbigkeit von Textilien zu regeln, wurden die sogenannten Kleiderordnungen erlassen. Ab dem 12. Jahrhundert versuchte die Obrigkeit, die Vermischung der Grenzen zwischen den Ständen durch sogenannte Sittenmandate zu kontrollieren und einzudämmen. Sittenmandate regelten die maximal zulässige "Aufwändigkeit" an Kleidung. Dies galt nicht nur zwischen den Ständen, sondern auch zwischen den Geschlechtern. Die Zürcher Kleiderordnung aus dem 14. Jahrhundert gab vor, dass nur junge, unverheiratete Frauen ihre Kleidung mit Edelmetallen und Edelsteinen schmücken durften, verheiratete und verwitwete jedoch nicht. Burgundische Mode. Regnault de Montauban, rédaction en prose, tome 1er. Bibliothèque nationale de France, Bibliothèque de l’Arsenal, Ms-5072, fol. 270v, 2, Hälfte 15. Jahrhundert. Der Berner Twingherrenstreit ist ein anschauliches Beispiel für einen Konflikt um Kleiderordnungen, an dem auch ein ehemaliger Bewohner von Schloss Lenzburg beteiligt war. Im Jahr 1469 wurde eine bereits bestehende Kleiderordnung von 1464, welche sich gegen Adelige richtete, vom neu gewählten, bürgerlichen Schultheissen erneuert. Der Berner Adel wehrte sich und verstiess absichtlich gegen die neuen Regeln. Unter den Gegnern war auch Twingherr Adrian I. von Bubenberg – er amtete von 1457 bis 1461 als bernischer Vogt auf der Lenzburg. Twingherrenstreit. Aus: Bern, Burgerbibliothek, Mss.h.h.I.3, p. 87 und p. 100 – Diebold Schilling, Amtliche Berner Chronik, Bd. 3, 1478-1483. In der Verordnung wurde das Tragen der damals beliebten, burgundischen Mode verboten: spitze Schnabelschuhe und lange Schleppen bei Damen und kurze Männergewänder. Angehörige des Adels demonstrierten dagegen, indem sie mit Schleppen und Schnabelschuhen zur Messe erschienen. Dies führte zu einem Gerichtsprozess, in dem sie argumentierten, ein Recht auf Markierung des Standesunterschiedes zu haben. An Werktagen könnten sie keine Kleidung aus Seide oder Gold tragen, weshalb sie auf Schnabelschuhe und Schleppen angewiesen seien. Die Adeligen wurden darauf mit einer Busse belegt und für einen Monat aus der Stadt Bern verbannt. Sie wurden aber bald schon aufgrund der Wirtschaftlichkeit wieder zurückgeholt und die Kleiderordnung musste angepasst werden. Ein Beispiel für eine Ordnung, welche ungefärbte, graue Wolle vorsah, stammt aus dem tirolischen Brixen. 1215 schrieb das Vierte Laterankonzil vor, dass die dort ansässigen Kleriker sich bescheiden zu kleiden hatten. Die Verwendung roter Farbe wurde untersagt. Sie war sehr beliebt, doch rotes Wolltuch musste teuer aus Flandern und den Niederlanden importiert werden, weil die einheimische Wolle von der Qualität her keine kräftige Rotfärbung zuliess. Später wurde auch Grün verboten, welches mit einer zusätzlichen Färbung des teuren Indigos besonders leuchtend gefärbt wurde. Ein weiteres Klischee: Die Farbe Gelb Ein kollektives Wissen über die Verwendung der Farbe Gelb zur Kennzeichnung von Randgruppen ist weit verbreitet. Allerdings greift dieses Bild oft zu kurz, weshalb der Zusammenhang hier genauer betrachtet werden soll. Ein päpstliches Legat bestimmte mit dem sogenannten Judendekret 1451/52 u.a., dass alle in der Bamberger Diözese lebenden Juden einen gelben Ring auf ihrem Gewand oder Mantel tragen mussten. Aber: Jüdinnen mussten an ihren Kopfbedeckungen oder Schleiern zwei blaue Streifen tragen. Also auch hier: Vorsicht bei Verallgemeinerungen über Farbcodierungen. Ausserdem hält sich das Klischee, dass Prostituierte gelbe Kleider getragen haben, hartnäckig. Dies ist aber ebenfalls nicht belegbar. Im 15. Jahrhundert bestimmten einige Städte gelbe Markierungen für Prostituierte (aufgenähte Streifen, Tücher oder Schleier), allerdings nie komplette Kleider. Andere Vorgaben schrieben das Tragen von roten oder grünen Kleidungsstücken vor. Die Gruppen „Kurfürstlich Sächsische Kriegsknechte 1475“ und „1476 – Städtisches Aufgebot e.V.", Foto von Sebastian Bergner. Pflanzenfarben – so bunt wie ein Prisma Das Gruppenfoto der "Kurfürstlich-Sächsischen Kriegsknechte" und dem "1476 Städtisches Aufgebot e.V" – zwei Reenactmentgruppen aus Deutschland – zeigt eindrucksvoll, wie farbig und vielfältig das späte 15. Jahrhundert sein konnte und welche Farbigkeit mit den im Mittelalter verfügbaren Farbstoffen erreicht werden kann. Dieser Blogbeitrag kann das breite Thema des farbigen Mittelalters nicht vollständig abdecken. Er soll aber helfen, das Klischee vom dunklen und grauen Mittelalter ein wenig zu widerlegen. Verwendete und weiterführende Literatur Althoff, Gerd: Finsteres Mittelalter?! Zur Dekonstruktion eines Klischees . In: Farbe im Mittelalter. Materialität – Medialität – Semantik, Berlin 2011, Bd.1, S. 47-63. Fankhauser, Stefan: Schönfärberey : https://schoenfaerberey.ch/index.html , 04.07.2026. Feusi, Giovanna: Pigmente der Nachhaltigkeit : https://dlf.uzh.ch/sites/pigmentedernachhaltigkeit/2022/07/22/ , 04.07.2026. Fuchs Lisa und Reifinger Petra: Das bunte Mittelalter (1): Herstellung von Farben , Universitätsbibliothek Graz, https://ub.uni-graz.at/de/neuigkeiten/das-bunte-mittelalter-1-herstellung-von-farben/ , 04.07.2026. Linares, Marina: Kunst und Kultur im Mittelalter . In: Farbe im Mittelalter. Materialität – Medialität – Semantik, Berlin 2011, Bd.1, S. 297-311. Museum Wiesbaden, Ausstellung " Tierisch rot ", https://museum-wiesbaden.de/tierisch-rot , 25.06.2026. Ploss, Emil Ernst: Ein Buch von alten Farben. Technologie der Textilfarben im Mittelalter mit einem Ausblick auf die festen Farben , 2. Aufl., München 1967. Simon-Muscheid, Katharina: "Kleidung" . In: Historisches Lexikon der Schweiz: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/016302/2008-10-16/ , 04.07.2026. Sorores Historiae: Das Gelbe vom Ei – Von der Verwendung gelber Farbstoffe im Mittelalter , https://sororeshistoriae.com/2019/09/03/das-gelbe-vom-ei-von-der-verwendung-gelber-farbstoffe-im-mittelalter/ , 04.07.2026. Torggeler, Armin: Verbotene Farben. Die Rolle von Textil und Kleidung in den Reformbestrebungen des Nicolaus Cusanus . In: Nicolaus Cusanus. Ein unvergessenes Genie in Tirol. Runkelsteiner Schriften zur Kulturgeschichte 9, Bozen 2016, S. 105-131. NÄCHSTE VERANSTALTUNGEN Mittelaltermarkt mit viel Spektakel Historische Marktstände, Handwerk und viele weitere Highlights auf der Burg Workshop: Kleid aus dem Hochmittelalter nähen Zweitägiger Workshop mit Kostümexpertin Alice Severin Von Manuela Nipp Von Manuela Nipp Manuela Nipp ist Historikerin und Geschichtsvermittlerin im Team Bildung und Vermittlung von Museum Aargau. Ähnliche Artikel finden Sie hier: Kategorien Mittelalter Historische Kleidung Kommentare

 
Schloss Lenzburg

Eine Zeitreise: 50 Jahre Geschichtsvermittlung

Sonderausstellung Saison 2025/2026 Preis Im Eintritt inbegriffen 0 Sonderausstellung zur Pionierrolle in der Schweizer Museumspädagogik Schloss Lenzburg beleuchtet 2025/2026 in einer Sonderausstellung seine Pionierrolle in der Geschichtsvermittlung. Vor 50 Jahren arbeiteten hier erstmals Museumspädagoginnen und -pädagogen spielerisch mit Kindern – ein Novum in der Schweiz. In der kleinen Ausstellung "Eine Zeitreise: 50 Jahre Geschichtsvermittlung" erzählen Pionierinnen und Pioniere, wie sie ab 1975 Geschichte zum Erlebnis für alle Sinne machten – mit feuerspeienden Drachen, verkleideten Gräfinnen und Rittern und gemeinsamem Kochen. Die Sonderausstellung im Wendelzimmer und zusätzliche Stationen in der Dauerausstellung sprechen alle Sinne an: Besucherinnen und Besucher hören, sehen, riechen und ertasten Geschichte. Für Erinnerungsfotos werden mittelalterliche Kopfbedeckungen aufgesetzt. Zudem sind Objekte und Geschichten der lokalen Bevölkerung zu persönlichen Erlebnissen auf Schloss Lenzburg ausgestellt. Sonderausstellung: "Eine Zeitreise. 50 Jahre Geschichtsvermittlung auf Schloss Lenzburg".

 
Schloss Wildegg

Museumswald

Museumswald Preis Eintritt frei Ort Der Museumswald befindet sich oberhalb des Spielplatzes bei Schloss Wildegg 0 Waldnutzung im 18. und frühen 19. Jahrhundert Der Museumswald von Schloss Wildegg zeigt die Waldnutzung im 18. und frühen 19. Jahrhundert: als Speisekammer, Holzlieferant, Weidefläche und Jagdrevier. Kern des Museumswaldes ist die Waldweide. Im Früh- und Spätsommer grasen hier Geissen, wie vor 200 Jahren. Führungen und Workshops lassen diese historische Waldnutzung lebendig werden und beleuchten die heute so aktuellen Themen Biodiversität und Naturschutz. Museumswald auf Schloss Wildegg: Waldnutzung im 18. und frühen 19. Jahrhundert

 
Museum Aargau

Highlights aus der Aargauer Möbelgeschichte

Zurück zum Blog 16. Juni 2026 Kategorien 20./21. Jh. Schätze aus der Sammlung Mit dem dritten Band seiner Reihe "Aargauer Industriegeschichten" rückt Museum Aargau ein bislang wenig beachtetes Kapitel in den Mittelpunkt: die Möbelbranche des Kantons. Entdecken Sie in diesem Blogbeitrag fünf ausgewählte Highlights aus der Aargauer Möbelgeschichte. Der Kanton Aargau gehört unbestritten zu den bedeutendsten Industriekantonen der Schweiz. Neben Maschinen‑, Metall‑, Elektro‑, Textil‑ und Schuhindustrie zählen auch Nahrungs‑, Getränke‑ und Tabakproduktion zu seinen wichtigen Wirtschaftszweigen. Weniger beachtet wird jedoch, dass der Kanton ein bedeutender Standort für Möbelproduktion und -handel war. Firmen wie Pfister, de Sede oder Thut haben Generationen von Schweizer Wohn‑ und Büroräumen geprägt. Die neue Publikation " Möbelindustrie und -handel seit 1870 " des Möbelhistorikers Dieter Pfister beleuchtet diese Erfolgsgeschichte nun systematisch. Anhand von fünf Highlights aus der Sammlung Museum Aargau geben wir Ihnen hier einen kleinen Einblick in diese Geschichte. Wisa Gloria AG Die Lenzburger Kinderwagenfabrik Wisa Gloria ging im Jahre 1913 aus dem Zusammenschluss der Firmen "Neeser & und Widmer" aus Lenzburg und "Sender & Co" aus Schaffhausen hervor. Der Name "Wisa" setzte sich aus den beiden Gründernamen "Widmer" und "Sandmeier" zusammen. Obwohl der Hersteller hauptsächlich für Kinderwagen und Spielzeug bekannt war, stellte er auch Kindermöbel her. Faltliege, Wisa Gloria, 1940er-Jahre, 54,5 x 70 x 190 cm, Sammlung Museum Aargau, Inv.-Nr. K-17003. © Museum Aargau Wie es zur Produktion der abgebildeten Faltliege kam, kann lediglich gemutmasst werden. Die ein Meter neunzig lange Liege mit simplem Streifenmuster scheint nämlich eher für Erwachsene als für Kinder produziert worden zu sein. Ihr Faltmechanismus ermöglichte das Verstauen auf kleinstem Raum und konnte so nicht nur allfälligen Platzproblemen entgegenwirken, sondern auch ganz einfach transportiert werden. Dies war jedoch nicht die einzige Besonderheit der um 1940 erschienenen Wisa-Gloria-Liege: denn im gefalteten Zustand konnte sie auch als Beistelltisch dienen. Faltliege, Wisa Gloria, 1940er-Jahre, 54,5 x 70 x 190 cm, Sammlung Museum Aargau, Inv.-Nr. K-17003. © Museum Aargau A. Vogel & Cie. Als Sohn eines Schreiners übernahm Alfred Vogel 1945 die "Vogel & Co. Möbelwerkstätten" seines Vaters und benannte sie in "A. Vogel & Cie." um. Die in Kölliken beheimatete Firma beschäftigte sich über 70 Jahre lang mit dem Innenausbau von Gebäuden und der Herstellung von Möbeln. Einige sehr gut erhaltene Exemplare der "A. Vogel & Cie." fanden im Jahr 2014 den Weg in die Sammlung des Museum Aargau . Buffet, Entwurf Alfred Vogel für A. Vogel, 1940er-Jahre, 144 x 110 x 45 cm, Sammlung Museum Aargau, Inv.-Nr. K-19874. © Museum Aargau Dieses elegante Buffet ist eines von zwei identischen Elementen eines Esszimmerensembles. Es wurde in den 1940er Jahren zur Aufbewahrung von Geschirr und Besteck entworfen. Alfred Vogel war selbst Möbeldesigner und liess sich bei seinen späteren Entwürfen von japanischen Produktionen inspirieren. H. Woodtly & Cie. AG Hans Woodtly war jahrelanger Teilhaber der Brugger Möbelfirma "Simmen", bevor er 1919 entschloss, ein eigenes Möbelgeschäft in Aarau zu gründen. Im Jahr 1922 wurde die Firma um eine Möbelwerkstatt erweitert. Für die Abteilung Möbel- und Einrichtungsgestaltung war ab den 30er Jahren der Zürcher Karl Bonert verantwortlich. Auch von seinen Kreationen besitzt die Sammlung Museum Aargau einige interessante Stücke. Fauteuil, Entwurf Karl Bonert für Woodtly, 1937, 75 x 65 x 80 cm, Sammlung Museum Aargau, Inv.-Nr. K-18241.1. © Museum Aargau Wie etwa diesen geschwungenen Sessel: Entworfen 1937 von Karl Bonert für die Firma Woodtly. Der hochwertige Rahmen aus Kirschbaumholz wurde mit einem Geflecht ausgefüllt, das dem Sessel ein luftiges Design verleiht. Die losen Sitzkissen weisen leider nicht mehr den originalen Bezugsstoff auf. Besondere Bekanntheit erlangte der Woodtly-Sessel, weil er im Produktionsjahr auf der Frontseite des Wohnkultur-Magazins "Das ideale Heim" erschien. Deck-Blatt "Das ideale Heim", Juni 1937, 29 x 21 cm, Sammlung Museum Aargau, Inv.-Nr. K-20058b. © Museum Aargau Thut AG Die Möbelfabrik Walter Thut AG entstand 1959 aus einer zwanzig Jahre zuvor gegründeten Möbelschreinerei in Möriken. Im Jahr 1970 übernahm Walter Thuts Sohn Kurt die Firma, die bis heute Möbel selbst entwirft und produziert. Ab den 1980er Jahren verwendete die Schreinerei neue Materialien und Technologien und machte sich als moderne Fabrikationswerkstatt über die Grenzen des Kantons Aargau hinaus einen Namen. Pavatexschrank, Entwurf Kurt Thut, 1953, 186 x 113 x 48,5 cm, Sammlung Museum Aargau, Inv.-Nr. K-18182. © Museum Aargau Den abgebildeten Pavatexschrank entwarf Kurt Thut kurz nach seinem abgeschlossenen Studium an der Kunstgewerbeschule 1953 in Zürich. Das Exemplar der Sammlung von Museum Aargau befand sich bis 2008 im Privathaushalt der Familie Thut. Bei Pavatex handelt es sich um Holzfaserplatten, die bei der Herstellung entwässert, getrocknet und gepresst werden. Beim vorliegenden Schrank fanden die grau lackierten Pavatex-Platten als Türfüllung und als Wandmaterial Verwendung. J. Ströbel AG Jakob Ströbel war gerade einmal 24 Jahre alt, als er gemeinsam mit seiner Frau Marie Ströbel 1933 in Frick seine eigene Firma gründete. Bevor die beiden Jungunternehmenden 1944 die erste eigene Fabrik errichten liessen, beauftragten sie mehrheitlich kleinere und lokale Schreinereien mit der Herstellung von Möbelkomponenten. Die Spezialität der J. Ströbel AG war die Verarbeitung des wertwollen Teakholzes. Das daraus entstandene Möbelprogramm "Swiss-Teak" des Designers Adolf Suter verschaffte der Firma landesweite Bekanntheit. Teakholz-Schreibtisch, Modell 6011, Entwurf Adolf Suter für Jakob Ströbel, 1960er-Jahre, 73 x 140 x 47 cm, Sammlung Museum Aargau, Inv.-Nr. K-18245.2. © Museum Aargau Adolf Suter absolvierte in den 1930er-Jahren seine Lehre bei Jakob Ströbel. Während eines Auslandsaufenthalts in Dänemark kam ihm die Idee für die später beliebten Teakholz-Möbel. In Nordeuropa verwendeten Möbelhersteller bereits seit langer Zeit Teakholzreste aus dem Schiffsbau für die Möbelproduktion. Voller Inspiration kehrte Adolf Suter nach seiner Weiterbildung und den Kriegsjahren zur J. Ströbel AG zurück und entwarf neben vielen anderen Teak-Möbeln auch den oben abgebildeten Schreibtisch. Neues Buch: Möbelindustrie und -handel seit 1870 Die Beschäftigung mit der Geschichte der Aargauer Möbelproduktion zeigt deutlich: Der Aargau ist ein Möbelkanton und darf als solcher in der Geschichtsforschung nicht unterschätzt werden. Dank der langjährigen Arbeit von Peter Brack, dem ehemaligen Konservator-Restaurator von Museum Aargau, können die Spuren der Aargauer Möbelindustrie bis heute nachvollzogen werden. Das Ergebnis einer solchen Nachforschung liegt seit dem 11. Juni im Band 3 der Buchreihe "Aargauer Industriegeschichten" vor. Die Publikation trägt den Titel "Möbelindustrie und -handel seit 1870" und ist sowohl in den Shops von Museum Aargau als auch online erhältlich. Online bestellen Aargauer Industriegeschichten Band 3, Möbelindustrie und -handel seit 1870, Autor: Dieter Pfister, Herausgeber: Museum Aargau, Juni 2026. © Museum Aargau Weitere Blogbeiträge 09. Juni 2026 Memory-Spiel: Die Aargauer Möbelindustrie Die Aargauer Möbelindustrie hat eine spannende und stille Erfolgsstory. In unserem Memory-Spiel treffen Sie auf Möbelklassiker aus dem… 19. Dezember 2023 Uniformierter Frisch-Service von Zweifel Pomy-Chips AG Museum Aargau hat ein Buch zur Geschichte der Zweifel Pomy-Chips AG veröffentlicht. Anlässlich dieser Publikation schenkte Zweifel der… 18. November 2025 Vom Sparschäler bis zur Alufolie: Schweizer Alltags-Erfindungen Viele Küchenhelfer, die wir täglich benutzen, sind Schweizer Erfindungen. Ob in der Küche, beim Frühstück oder beim Verpacken: kleine Ideen… Von Seraina Zorli Von Seraina Zorli Seraina Zorli ist Praktikantin der Sammlung von Museum Aargau. Ähnliche Artikel finden Sie hier: Kategorien 20./21. Jh. Schätze aus der Sammlung Kommentare

 
Vindonissa Museum

Römischer Garten von Vindonissa

Preis: im Museumseintritt inbegriffen 0 Rekonstruierter Ziergarten des Legionskommandanten Der römische Garten beim Vindonissa Museum ist eine Oase der Ruhe und Sinnlichkeit. In den Beeten wächst eine bunte Pflanzenpracht, in den Brunnen und Becken plätschert das Wasser. Ein Säulengang umrahmt die 450 Quadratmeter grosse Anlage. Diese ist in ihrer Dimension einzigartig in der Schweiz. Im römischen Garten von Vindonissa wachsen rund 40 Pflanzenarten, die für Vindonissa archäobotanisch bezeugt sind. Die Architektur mit verspielten Beetumrandungen und Wasserspielen orientiert sich an antiken Vorbildern und zeugt von pompöser Üppigkeit. So hätte vor 2000 Jahren der Ziergarten im Haus des Legionskommandanten von Vindonissa aussehen können. Erleben Sie den römischen Garten beim Vindonissa Museum: Eine einzigartige Oase der Ruhe mit antiker Pflanzenpracht und plätschernden Wasserspielen.

 
Vindonissa Museum

Rätsel-Tour

Spiel-Tour für Kinder Geeignet für Ab 7 Jahre Preis Im Museumseintritt inbegriffen Dauer 45 Minuten Anmeldung Nicht erforderlich 0 Ab 7 Jahre – Mit der Schatzkarte durchs Museum Unser Archäologe vom Dienst, Walter Schussel, hat mal wieder von grossen Palästen und funkelnden Schätzen geträumt. Dabei hat er vergessen, wo er seine neusten Fundobjekte aus der letzten Ausgrabung hingelegt hat. Helft ihm, seine Objekte wieder zu finden und füllt die Lücken in seinem Tagebuch. Ein spannendes Rätsel für Gross und Klein! Auf zur Rätsel-Tour im Vindonissa Museum! Helft Archäologe Walter Schussel bei der Suche nach seinen Funden. Ein spannender Spass für Kinder ab 7 Jahren.

 
Vindonissa Museum

Schätze aus Vindonissa – Werde Archäologe!

Spiel-Tour für Kinder Geeignet für Ab 8 Jahre Preis Im Museumseintritt inbegriffen Dauer 90 Minuten Anmeldung Nicht erforderlich Ab 8 Jahre – Löst Rätsel und entdeckt einen römischen Schatz Rätsel lösen und einen echten Schatz aus Vindonissa entdecken: Beim Rundgang "Schätze aus Vindonissa – Werde Archäologe" schlüpfen Besucherinnen und Besucher in verschiedene Rollen: Archäologe, Ausgräberin, Grabungstechniker, Restauratorin, Wissenschaftler oder Museumsdirektorin. An authentisch nachgebauten Schauplätzen wie dem Grabungszelt, im Grabungscontainer, im Labor oder im Archiv warten knifflige Fragen, um den Schatz zu heben. Ein spannendes Erlebnis für Familie, Schulen und Erwachsene! Selbständiger Rundgang im Vindonissa Museum für Familien und Kinder: "Schätze aus Vindonissa – Werde Archäologe!" Archäologie interaktiv erleben

 
Vindonissa Museum

Spurensuche - Auf der Fährte von Lupina und Anissa

Spiel-Tour für Kinder Geeignet für Ab 5 Jahre Preis Im Museumseintritt inbegriffen Dauer 45 Minuten Anmeldung Nicht erforderlich 0 Ab 5 Jahre – Folgt den Fussspuren von Lupina und Anissa Die Wölfin Lupina darf zum ersten Mal mit ihrer besten Freundin, dem Kamel Anissa im Legionärspfad Vindonissa übernachten. Die beiden freuen sich schon riesig und dürfen sogar sechs Freunde dazu einladen, die im Vindonissa Museum wohnen. Es haben sich bereits ganz viele Tiere versammelt – viel zu viele! Doch welches sind die Freunde von Lupina und Anissa? Folge den Fussspuren von Lupina und Anissa durch das Vindonissa Museum und finde die sechs Freunde. Entdeckt die Objekte in den Vitrinen einmal aus anderer Perspektive!

 
Vindonissa Museum

Vitrine AKTUELL

Preis: Im Museumseintritt inbegriffen Anmeldung: Nicht erforderlich 30 Grabsteine aus Vindonissa: Sprechende Steine und ihre Schicksale Die Kantonsarchäologie Aargau gestaltet die "Vitrine AKTUELL" im Vindonissa Museum jedes Jahr neu. Thema sind aktuelle Grabungen, aussergewöhnliche Funde oder Forschungsergebnisse. Entdeckung einer mittelalterlichen Siedlung Die "Vitrine AKTUELL" 2025/2026 präsentiert erste Erkenntnisse aus der Steimet in der Gemeinde Wölflinswil. Dort kam 2023 ein bisher unbekannter und schon vor 900 Jahren aufgegebener Ortsteil ans Licht. Überraschend fanden sich im ländlichen Umfeld Objekte, die zeigen, dass hier die Oberschicht lebte: eine Fibel aus Buntmetall mit Emaille, eine vergoldete Gürtelschnalle oder Keramik aus dem Elsass. Sie bezeugen weit gespannte Handelsbeziehungen und einen gehobenen Lebensstandard. Aussergewöhnlich war auch der Holzbau auf einem Steinsockel, in dieser Zeit eine Seltenheit. Ebenso erzählen Belege für Eisenverhüttung und eine bis in die Neuzeit immer wieder erneuerte Strasse ihre Geschichte. Wettbewerb: Tolle Preise zu gewinnen Manche Funde sind auch für Archäologinnen und Archäologen knifflig zu deuten. Wer schafft es, das Monogramm auf dem Denar zu entziffern? Wer möchte, darf seinen eigenen Namen als Monogramm schreiben und an die Kantonsarchäologie senden. Unter allen Einsendungen werden drei tolle Preise verlost. Die schönsten Monogramme sind auf der Website der Kantonsarchäologie zu sehen. Vitrine AKTUELL: Ausstellung mit Highlights der Kantonsarchäologie Aargau. Aktuelle Grabungen, aussergewöhnliche Funde und Forschungsergebnisse.

 
Museum Aargau

Memory-Spiel: Die Bewohnerinnen und Bewohner von Schloss Lenzburg

Zurück zum Blog 04. August 2026 Kategorien 20./21. Jh. Quiz & Spiele Bevor Schloss Lenzburg in öffentliche Hand überging, lebten dort zahlreiche faszinierende Persönlichkeiten – von Künstlerinnen und Industriellen bis hin zu einem Polarforscher. In unserem Memory-Spiel lernen Sie einige davon kennen. Finden Sie alle Bewohnerinnen und Bewohner? ÖFFENTLICHE FÜHRUNGEN Saison 2026 Künstlerinnen, Industrielle und ein Polarforscher Die illustren Privatbesitzerinnen und -besitzer von Schloss Lenzburg Von Museum Aargau Von Museum Aargau Das Team von Museum Aargau zeigt an dieser Stelle digitale Einblicke in die Museumsstandorte. Ähnliche Artikel finden Sie hier: Kategorien 20./21. Jh. Quiz & Spiele Kommentare

Gradian
Luftaufnahme von Schloss Lenzburg

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4. Bekanntgabe von Personen­daten

Wir können Personen­daten an Dritte bekanntgeben, durch Dritte bearbeiten lassen oder gemeinsam mit Dritten bearbeiten. Bei solchen Dritten kann es sich beispielsweise um speziali­sierte Anbieter handeln, deren Leistungen wir in Anspruch nehmen. Solche Dritte können Personen­daten wiederum an Dritte bekannt­geben.

Wir können Personen­daten im Rahmen unserer Aktivi­täten und Tätig­keiten insbesondere an Banken und andere Finanz­dienstleister, Behörden, Bildungs- und Forschungs­einrichtungen, Berater­innen und Rechts­anwälte, Buch­haltungs- und Treu­hand­dienst­leister, Inkasso­unter­nehmen, Interessen­vertretungen, IT-Dienst­leister, Kooperations­partner, Kredit- und Wirt­schafts­auskunfteien, Logistik- und Ver­sand­unter­nehmen, Marketing- und Werbe­agenturen, Medien, Mutter-, Schwester- und Tochter­gesell­schaften, Organi­sationen und Verbände, soziale Ein­richtungen, Tele­kommunikations­unternehmen, Ver­sicherungen und Zahlungs­dienst­leister bekannt­geben.

5. Kommunikation

Wir bearbeiten Personen­daten, um mit einzelnen Personen sowie mit Behörden, Organi­sationen und Unternehmen kommuni­zieren zu können. Dabei bearbeiten wir insbesondere Daten, die uns eine betroffene Person bei der Kontakt­aufnahme übermittelt, beispielsweise per Briefpost oder E-Mail. Wir können solche Daten in einem Adress­buch oder mit vergleichbaren Hilfs­mitteln speichern.

Dritte, die uns Daten über andere Personen über­mitteln, sind recht­lich ver­pflichtet, den Daten­schutz dieser betroffenen Personen eigen­ständig sicher­zustellen. Sie müssen ins­besondere gewähr­leisten, dass sie solche Daten über­mitteln dürfen, aber auch die Richtig­keit der übermittelten Daten gewährleisten.

Wir nutzen ausgewählte Dienste von geeigneten Anbietern, um die Kommuni­kation mit einzelnen Personen und sonstigen Kommunikations­partnern zu ermöglichen und zu verbessern. Wir können mit solchen Diensten die Daten der betroffenen Personen auch jenseits der direkten Kommuni­kation verwalten und ander­weitig bearbeiten, beispiels­weise im Zusammen­hang mit Aufträgen, Leistungen, Projekten und Ressourcen­planung.

6. Daten­sicherheit

Wir treffen geeignete technische und organisatorische Mass­nahmen, um eine dem jeweiligen Risiko angemessene Daten­sicherheit zu gewähr­leisten. Mit unseren Mass­nahmen gewähr­leisten wir insbesondere die Ver­traulichkeit, Ver­fügbarkeit, Nach­vollzieh­barkeit und Integrität der bearbeiteten Personen­daten, ohne aber absolute Daten­sicherheit gewährleisten zu können.

Der Zugriff auf unsere Website und unsere sonstige digitale Präsenz erfolgt mittels Transport­verschlüsselung (SSL / TLS, insbesondere mit dem Hypertext Transfer Protocol Secure, abgekürzt HTTPS). Die meisten Browser warnen vor dem Besuch einer Website ohne Transport­verschlüsselung.

Unsere digitale Kommunikation unterliegt – wie grundsätzlich jede digitale Kommunikation – der Massen­überwachung ohne Anlass und Verdacht durch Sicher­heitsbehörden in der Schweiz, im übrigen Europa, in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und in anderen Ländern. Wir können keinen direkten Einfluss auf die entsprechende Bearbeitung von Personen­daten durch Geheim­dienste, Polizei­stellen und andere Sicherheits­behörden nehmen. Wir können auch nicht ausschliessen, dass eine betroffene Person gezielt überwacht wird.

7. Personen­daten im Ausland

Wir bearbeiten Personen­daten grundsätzlich in der Schweiz. Wir können Personen­daten aber auch in andere Staaten bekanntgeben bzw. expor­tieren, ins­besondere um sie dort zu bear­beiten oder bear­beiten zu lassen.

Wir können Personen­daten in alle Staaten auf der Erde und anderswo im Universum bekanntgeben, sofern das dortige Recht gemäss Beschluss des Schwei­zerischen Bundes­rates einen angemessenen Daten­schutz gewährleistet.

Wir können Personen­daten in Staaten, deren Recht keinen angemessenen Daten­schutz gewähr­leistet, bekannt­geben, sofern aus anderen Gründen ein geeigneter Daten­schutz gewähr­leistet ist, ins­besondere auf Grund­lage von Standard­datenschutz­klauseln oder mit anderen geeigneten Garantien. Ausnahms­weise können wir Personen­daten in Staaten ohne angemessenen oder geeigneten Daten­schutz exportieren, wenn dafür die besonderen daten­schutz­rechtlichen Voraus­setzungen erfüllt sind, beispiels­weise die ausdrückliche Ein­willigung der betroffenen Personen oder ein unmittelbarer Zusammen­hang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrages. Wir geben betroffenen Personen auf Nachfrage gerne Auskunft über allfällige Garantien oder liefern eine Kopie von Garantien.

8. Rechte von betroffenen Personen

8.1 Daten­schutz­rechtliche Ansprüche

Wir gewähren betroffenen Personen sämt­liche Ansprüche gemäss dem anwendbaren Recht. Betroffene Personen verfügen insbesondere über folgende Rechte:

  • Auskunft: Betroffene Personen können Auskunft verlangen, ob wir Personen­daten über sie bearbeiten, und falls ja, um welche Personen­daten es sich handelt. Betroffene Personen erhalten ferner jene Infor­mationen, die erforder­lich sind, um ihre daten­schutz­rechtlichen Ansprüche geltend zu machen und Trans­parenz zu gewähr­leisten. Dazu zählen die bearbeiteten Personen­daten als solche, aber unter anderem auch Angaben zum Bearbeitungs­zweck, zur Dauer der Auf­bewahrung, zu einer all­fälligen Bekannt­gabe bzw. einem all­fälligen Export von Daten in andere Staaten und zur Herkunft der Personen­daten.
  • Berichtigung und Einschränkung: Betroffene Personen können unrichtige Personen­daten berichtigen, unvoll­ständige Daten vervoll­ständigen und die Bear­beitung ihrer Daten ein­schränken lassen.
  • Möglichkeit für eigenen Stand­punkt und mensch­liche Überprüfung: Betroffene Personen können bei Entscheidungen, die ausschliess­lich auf einer auto­matisierten Bearbeitung von Personen­daten beruhen und für sie mit einer Rechts­folge verbunden sind oder sie erheblich beein­trächtigen (auto­matisierte Einzel­entscheidungen), ihren eigenen Stand­punkt darlegen und die Über­prüfung durch einen Menschen verlangen.
  • Löschung und Widerspruch: Betroffene Personen können Personen­daten löschen lassen («Recht auf Ver­gessen») und der Bear­beitung ihrer Daten mit Wirkung für die Zukunft wider­sprechen.
  • Datenherausgabe und Datenübertragung: Betroffene Personen können die Heraus­gabe von Personen­daten oder die Übe­rtragung ihrer Daten an einen anderen Verant­wortlichen verlangen.

Wir können die Ausübung der Rechte von betroffenen Personen im recht­lich zu­lässigen Rahmen auf­schieben, ein­schränken oder ver­weigern. Wir können betroffene Personen auf allen­falls zu erfüllende Voraus­setzungen für die Ausübung ihrer daten­schutz­rechtlichen Ansprüche hinweisen. Wir können beispiels­weise die Aus­kunft mit Ver­weis auf Geheim­haltungs­pflichten, überwiegende Inter­essen oder den Schutz anderer Personen ganz oder teil­weise verweigern. Wir können beispielsweise auch die Löschung von Personen­daten, ins­besondere mit Verweis auf gesetz­liche Auf­bewahrungs­pflichten, ganz oder teil­weise verweigern.

Wir können für die Aus­übung der Rechte ausnahms­weise Kosten vor­sehen. Wir infor­mieren be­troffene Per­sonen vorgängig über all­fällige Kosten.

Wir sind ver­pflichtet, betroffene Personen, die Auskunft ver­langen oder andere Rechte geltend machen, mit angemessenen Mass­nahmen zu identi­fizieren. Betroffene Personen sind zur Mit­wirkung verpflichtet.

8.2 Rechtsschutz

Betroffene Personen haben das Recht, ihre daten­schutz­rechtlichen Ansprüche auf dem Recht­sweg durch­zusetzen oder Anzeige bzw. Beschwerde bei einer Daten­schutz-Auf­sichts­behörde zu erheben.

Daten­schutz-Aufsichts­behörde für private Verantwortliche und Bundes­organe in der Schweiz ist der Eid­genössische Daten­schutz- und Öffentlich­keits­beauftragte (EDÖB).

9. Nutzung der Website

9.1 Cookies

Wir können Cookies verwenden. Bei Cookies – eigenen Cookies (First-Party-Cookies) als auch Cookies von Dritten, deren Dienste wir nutzen (Third-Party-Cookies) – handelt es sich um Daten, die im Browser gespeichert werden. Solche gespeicherten Daten müssen nicht auf traditionelle Cookies in Textform beschränkt sein.

Cookies können im Browser temporär als «Session Cookies» oder für einen bestimmten Zeitraum als sogenannte permanente Cookies gespeichert werden. «Session Cookies» werden automatisch gelöscht, wenn der Browser geschlossen wird. Permanente Cookies haben eine bestimmte Speicher­dauer. Cookies ermöglichen insbesondere, einen Browser beim nächsten Besuch unserer Website wiederzuerkennen und dadurch beispielsweise die Reich­weite unserer Website zu messen. Permanente Cookies können aber beispiels­weise auch für Online-Marketing verwendet werden.

Cookies können in den Browser-Einstellungen jederzeit ganz oder teilweise deaktiviert, eingeschränkt oder gelöscht werden. Die Browser-Einstellungen ermöglichen häufig auch eine automatisierte Löschung und sonstige Verwaltung von Cookies. Ohne Cookies steht unsere Website allenfalls nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung. Wir ersuchen – mindestens sofern und soweit erforderlich gemäss dem anwendbaren Recht – aktiv um die ausdrückliche Ein­willigung in die Verwendung von Cookies.

Bei Cookies, die für die Erfolgs- und Reichweiten­messung oder für Werbung verwendet werden, ist für zahlreiche Dienste ein allgemeiner Widerspruch («Opt-out») über die AdChoices (Digital Advertising Alliance of Canada), die Network Advertising Initiative (NAI), YourAdChoices (Digital Advertising Alliance) oder Your Online Choices (European Interactive Digital Advertising Alliance, EDAA) möglich.

9.2 Protokollierung

Wir können für jeden Zugriff auf unsere Website und unsere sonstige digitale Präsenz mindestens die nach­folgenden Angaben protokollieren, sofern diese bei solchen Zugriffen an unsere digitale Infrastruktur standard­mässig ermittelt oder über­mittelt werden: Datum und Zeit einschliesslich Zeit­zone, IP-Adresse, Zugriffs­status (HTTP-Statuscode), Betriebs­system einschliesslich Benutzer­oberfläche und Version, Browser einschliesslich Sprache und Version, aufgerufene einzelne Unterseite unserer Website einschliesslich übertragener Daten­menge, zuletzt im gleichen Browser-Fenster aufgerufene Webseite (Referer bzw. Referrer).

Wir protokollieren solche Angaben, die auch Personen­daten darstellen können, in Log­dateien. Die Angaben sind erforderlich, um unsere digitale Präsenz dauerhaft, menschen­freundlich und zuverlässig bereit­stellen zu können. Die Angaben sind ferner erforderlich, um die Daten­sicher­heit gewähr­leisten zu können – auch durch Dritte oder mit Hilfe von Dritten.

9.3 Zählpixel

Wir können Zählpixel in unsere digitale Präsenz einbinden. Zählpixel werden auch als Web-Beacons bezeichnet. Bei Zählpixeln – auch von Dritten, deren Dienste wir nutzen – handelt es sich üblicher­weise um kleine, nicht sicht­bare Bilder oder in JavaScript formulierte Skripte, die beim Zugriff auf unsere digitale Präsenz automatisch abgerufen werden. Mit Zähl­pixeln können mindestens die gleichen Angaben wie bei der Protokollierung in Log­dateien erfasst werden.

9.4 Kommentare

Wir ermöglichen Ihnen, Kommentare auf unserer Website zu veröffentlichen. In diesem Rahmen bearbeiten wir insbesondere jene Angaben, die eine kommentierende Person selbst an uns übermittelt, aber auch die verwendete IP-Adresse sowie Datum und Zeit. Diese Angaben werden benötigt, um die Veröffentlichung von Kommentaren zu ermöglichen sowie um den Schutz vor Missbrauch sicherstellen zu können, was in unserem überwiegenden berechtigten Interesse liegt.

10. Benach­richti­gungen und Mit­teilungen

10.1 Erfolgs- und Reichweiten­messung

Benachrichtigungen und Mitteilungen können Weblinks oder Zählpixel enthalten, die erfassen, ob eine einzelne Mitteilung geöffnet wurde und welche Weblinks dabei angeklickt wurden. Solche Weblinks und Zählpixel können die Nutzung von Benachrichtigungen und Mitteilungen auch personenbezogen erfassen. Wir benötigen diese statistische Erfassung der Nutzung für die Erfolgs- und Reichweitenmessung, um Benachrichtigungen und Mitteilungen aufgrund der Bedürfnisse und Lesegewohnheiten der Empfängerinnen und Empfänger effektiv und menschen­freundlich sowie dauerhaft, sicher und zuverlässig versenden zu können.

10.2 Einwilligung und Wider­spruch

Sie müssen grundsätzlich in die Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer sonstigen Kontaktadressen einwilligen, es sei denn, die Verwendung ist aus anderen rechtlichen Gründen zulässig. Für das allfällige Einholen einer doppelt bestätigten Einwilligung können wir das «Double Opt-in»-Verfahren verwenden. Sie erhalten in diesem Fall eine Mitteilung mit Anweisungen für die doppelte Bestätigung. Wir können eingeholte Einwilligungen einschliesslich IP-Adresse und Zeitstempel aus Beweis- und Sicherheitsgründen protokollieren.

Sie können grundsätzlich dem Erhalt von Benachrichtigungen und Mitteilungen wie beispielsweise Newslettern jederzeit widersprechen. Mit einem solchen Widerspruch können Sie gleichzeitig der statistischen Erfassung der Nutzung für die Erfolgs- und Reichweitenmessung widersprechen. Vorbehalten bleiben erforderliche Benachrichtigungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit unseren Aktivitäten und Tätigkeiten.

10.3 Dienst­leister für Benach­richti­gungen und Mit­teilungen

Wir versenden Benach­richti­gungen und Mit­teilungen mit Hilfe von spezialisierten Dienst­leistern.

Wir nutzen insbesondere:

11. Social Media

Wir sind auf Social Media-Plattformen und anderen Online-Plattformen präsent, um mit interessierten Personen kommunizieren sowie über unsere Aktivitäten und Tätigkeiten informieren zu können. Im Zusammenhang mit solchen Plattformen können Personendaten auch ausserhalb der Schweiz bearbeitet werden.

Es gelten jeweils auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbedingungen sowie Datenschutzerklärungen und sonstigen Bestimmungen der einzelnen Betreiber solcher Plattformen. Diese Bestimmungen informieren insbesondere über die Rechte von betroffenen Personen direkt gegenüber der jeweiligen Plattform, wozu beispielsweise das Recht auf Auskunft zählt.

12. Dienste von Dritten

Wir nutzen Dienste von spezialisierten Dritten, um unsere Aktivitäten und Tätigkeiten dauerhaft, menschen­freundlich, sicher und zuverlässig ausüben zu können. Mit solchen Diensten können wir unter anderem Funktionen und Inhalte in unsere Website einbetten. Bei einer solchen Einbettung erfassen die genutzten Dienste aus technisch zwingenden Gründen mindestens zeitweilig die IP-Adressen der Nutzerinnen und Nutzer.

Für erforderliche sicherheitsrelevante, statistische und technische Zwecke können Dritte, deren Dienste wir nutzen, Daten im Zusammenhang mit unseren Aktivitäten und Tätigkeiten aggregiert, anonymisiert oder pseudonymisiert bearbeiten. Es handelt sich beispielsweise um Leistungs- oder Nutzungsdaten, um den jeweiligen Dienst anbieten zu können.

Wir nutzen insbesondere:

12.1 Digitale Infrastruktur

Wir nutzen Dienste von spezialisierten Dritten, um benötigte digitale Infrastruktur im Zusammenhang mit unseren Aktivitäten und Tätigkeiten in Anspruch nehmen zu können. Dazu zählen beispielsweise Hosting- und Speicherdienste von ausgewählten Anbietern.

Wir nutzen insbesondere:

12.2 Audio- und Video-Konferenzen

Wir nutzen spezialisierte Dienste für Audio- und Video-Konferenzen, um online kommunizieren zu können. Wir können damit beispielsweise virtuelle Besprechungen abhalten oder Online-Unterricht und Webinare durchführen. Für die Teilnahme an Audio- und Video-Konferenzen gelten ergänzend die Rechtstexte der einzelnen Dienste wie Datenschutzerklärungen und Nutzungsbedingungen.

Wir empfehlen, je nach Lebenssituation bei der Teilnahme an Audio- oder Video-Konferenzen das Mikrofon standardmässig stumm zu schalten sowie den Hintergrund unscharf zu stellen oder einen virtuellen Hintergrund einblenden zu lassen.

12.3 Online-Zusammenarbeit

Wir nutzen Dienste von Dritten, um die Online-Zusammenarbeit zu ermöglichen. Es gelten ergänzend zu dieser Datenschutzerklärung jeweils auch allenfalls direkt ersichtliche Bedingungen der genutzten Dienste wie beispielsweise Nutzungsbedingungen oder Datenschutzerklärungen.

Wir nutzen insbesondere:

12.4 Social Media-Funktionen und Social Media-Inhalte

Wir nutzen Dienste und Plugins von Dritten, um Funktionen und Inhalte von Social Media-Plattformen einbetten zu können sowie um das Teilen von Inhalten auf Social Media-Plattformen und auf anderen Wegen zu ermöglichen.

Wir nutzen insbesondere:

12.5 Kartenmaterial

Wir nutzen Dienste von Dritten, um Karten in unsere Website einbetten zu können.

Wir nutzen insbesondere:

12.6 Digitale Inhalte

Wir nutzen Dienste von speziali­sierten Dritten, um digitale Inhalte in unsere Website einbinden zu können. Digitale Inhalte sind insbesondere Bild- und Video-Material, Musik und Podcasts.

Wir nutzen insbesondere:

12.7 Dokumente

Wir nutzen Dienste von Dritten, um Dokumente in unsere Website einbinden zu können. Solche Dokumente können PDF-Dateien, Präsentationen, Tabellen und Textdokumente umfassen. Wir können damit nicht nur das Betrachten, sondern auch das Bearbeiten oder Kommentieren solcher Dokumente ermöglichen.

12.8 E-Commerce

Wir betreiben E-Commerce und nutzen Dienste von Dritten, um Dienstleistungen, Inhalte oder Waren erfolgreich anbieten zu können.

12.9 Zahlungen

Wir nutzen spezialisierte Dienst­leister, um Zahlungen sicher und zuverlässig abwickeln zu können. Für die Abwicklung von Zahlungen gelten ergänzend die Rechts­texte der einzelnen Dienst­leister, beispielsweise Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) oder Datenschutz­erklärungen.

Wir nutzen insbesondere:

12.10 Werbung

Wir nutzen die Möglichkeit, gezielt Werbung bei Dritten wie beispielsweise Social Media-Plattformen und Suchmaschinen für unsere Aktivitäten und Tätigkeiten anzeigen zu lassen.

Wir möchten mit solcher Werbung insbesondere Personen erreichen, die sich für unsere Aktivitäten und Tätigkeiten bereits interessieren oder sich dafür interessieren könnten (Remarketing und Targeting). Dafür können wir entsprechende – allenfalls auch personenbezogene – Angaben an Dritte, die solche Werbung ermöglichen, übermitteln. Wir können ausserdem feststellen, ob unsere Werbung erfolgreich ist, das heisst insbesondere, ob sie zu Besuchen auf unserer Website führt (Conversion Tracking).

Dritte, bei denen wir werben und bei denen Sie als Nutzerin oder Nutzer angemeldet sind, können die Nutzung unserer Website allenfalls Ihrem dortigen Profil zuordnen.

Wir nutzen insbesondere:

13. Erweiterungen für die Website

Wir verwenden Erweiterungen für unsere Website, um zusätzliche Funktionen nutzen zu können. Wir können ausgewählte Dienste von geeigneten Anbietern nutzen oder solche Erweiterungen auf eigener digitaler Infrastruktur verwenden.

Wir verwenden insbesondere:

  • Google reCAPTCHA: Bot-Schutz (Unter­scheidung zwischen er­wünschten Aktivi­täten von Menschen und uner­wünschten Aktivi­täten von Bots); An­biete­rin: Google; Google reCAPTCHA-spezifische Angaben: «Was ist reCAPTCHA?».

14. Erfolgs- und Reichweiten­messung

Wir versuchen, den Erfolg und die Reich­weite unserer Aktivi­täten und Tätig­keiten zu messen. In diesem Rahmen können wir auch die Wirkung von Hin­weisen Dritter messen oder prüfen, wie unter­schiedliche Teile oder Versionen unserer digitalen Präsenz genutzt werden («A/B-Test»-Methode). Wir können aufgrund der Ergeb­nisse der Erfolgs- und Reich­weiten­messung insbesondere Fehler beheben, beliebte Inhalte stärken oder Ver­besserungen vor­nehmen.

Für die Erfolgs- und Reich­weiten­messung werden in den meisten Fällen die IP-Adressen von einzelnen Nutzer­innen und Nutzern erfasst. IP-Adressen werden in diesem Fall grundsätzlich gekürzt («IP-Masking»), um durch die entsprechende Pseudo­nymisierung dem Grund­satz der Daten­sparsamkeit zu folgen.

Bei der Erfolgs- und Reich­weiten­messung können Cookies zum Einsatz kommen und Nutzer­profile erstellt werden. Allenfalls erstellte Nutzer­profile umfassen beispiels­weise die besuchten einzelnen Seiten oder betrach­teten Inhalte auf unserer digitalen Präsenz, Angaben zur Grösse des Bild­schirms oder des Browser-Fensters und den – zumindest ungefähren – Standort. Grundsätzlich werden allfällige Nutzer­profile ausschliesslich pseudo­nymisiert erstellt und nicht für die Identi­fizierung einzelner Nutzer­innen und Nutzer verwendet. Einzelne Dienste von Dritten, bei denen Nutzer­innen oder Nutzer angemeldet sind, können die Nutzung unseres Online-Angebotes allenfalls dem Nutzer­konto oder Nutzer­profil beim jeweiligen Dienst zuordnen.

Wir nutzen insbesondere:

15. Videoüberwachung

Wir nutzen Videoüberwachung zur Prävention von Straftaten, zur Beweis­sicherung bei Straftaten und zur Wahrnehmung unseres Hausrechts.

Wir speichern Aufnahmen aus unserer Videoüberwachung so lange, wie sie für die Beweis­sicherung oder einen anderen genannten Zweck erforderlich sind.

Wir können Aufnahmen aus unserer Videoüberwachung sichern und an zuständige Stellen wie insbesondere Gerichts- oder Strafverfolgungsbehörden übermitteln, sofern die Übermittlung für einen genannten Zweck, in unserem überwiegenden Interesse oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.

16. Abschliessende Hinweise zur Daten­schutz­erklärung

Wir haben diese Daten­schutz­erklärung mit dem Daten­schutz-Generator von Daten­schutz­partner erstellt.

Wir können diese Daten­schutz­erklärung jederzeit aktualisieren. Wir informieren über Aktualisierungen durch die Veröffentlichung der jeweils aktuellen Daten­schutz­erklärung auf unserer Website.