Museum Aargau

Schreibmaschine "Swissa Junior" von August Birchmeier's Söhne

Zurück zum Blog 30. März 2020 Kategorien Schätze aus der Sammlung 20./21. Jh. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts spielten Schreibmaschinen als Instrument für die Textverarbeitung eine immer wichtigere Rolle. In der Schweiz und im Kanton Aargau wurde diese Entwicklung von der Schreibmaschinenfabrik August Birchmeier's Söhne entscheidend mitgeprägt. © Museum Aargau Schreibmaschine mit Schutzkoffer Das Metallgehäuse der in der Mitte der 1950er-Jahre hergestellten Schreibmaschine (9 cm x 31 cm x 27 cm) mit gerundeten Ecken ist hellblau lackiert. Die abgeschrägte Abdeckung wird oberhalb der Tasten von einer Metallplakette "SWISSA" in Reliefschrift geschmückt. Eine zweite metallene Plakette auf dem Papierhalter komplettiert den Markennamen mit dem Zusatz "junior". Die Schreibmaschine ist durch einen hellbraunen Schutzkoffer vor Beschädigungen geschützt und konnte mit Hilfe eines Tragegriffs mühelos transportiert werden. August Birchmeier's Söhne 1908 gründete August Birchmeier die Stanzwerkzeugefabrik in Murgenthal. Nach seinem Tod 1922 führte seine Witwe die Werkstatt weiter und 1935 übernahmen schliesslich ihre Söhne den Betrieb: "August Birchmeier's Söhne" war geboren. Die Armbrust auf dem Firmenemblem verknüpft das Produkt nicht nur mit dem Tell-Mythos und steht symbolisch für die Schweizer Qualität, sondern verweist auch auf das Vorgängermodell der SWISSA junior. Dieses hiess "Patria" und wurde 1944 vom bekannten Schweizer Architekten, Künstler, Hochschullehrer und späteren Nationalrat Max Bill (1908-1994) weiterentwickelt. Ihr Design inspirierte eine ganze Reihe von in Europa hergestellten Lizenzmaschinen.Die "Patria"-Schreibmaschinen haben weiterhin eine nicht bis ins Detail geklärte Fabrikationsgeschichte. Es gilt jedoch als gesichert, dass das Modell auf den Deutschen Ingenieur Otto Haas zurückgeht. 1933 liess er es patentieren und 1936 wurde die Schreibmaschine auf der Basler Mustermesse vorgestellt. Das Ursprungsmodell wurde von der "A.G. für Schreibmaschinen-Fabrikation" in Pieterlen hergestellt. Nach deren Konkurs 1938 ging die Lizenz an die französische Firma "Japi Frères" über. "Patria" made in Murgenthal In den 1940er Jahren nahmen die August Birchmeier's Söhne die Produktion von "Patria"-Schreibmaschinen im Kanton Aargau in Murgenthal auf. Weitere Firmen in Europa liessen sich ebenfalls vom Schweizer Ursprungsmodell inspirieren, so stammt etwa die "Byron" in Frankreich, die "Oliver" in Grossbritannien, die "Voss privat" in Deutschland und die "Amaya" in Spanien von der Schweizer "Patria" ab. 1950 wurde diese von der Firma August Birchmeier's Söhne in SWISSA piccola umbenannt. Bei der SWISSA junior handelt es sich um das ab 1954 fabrizierte Nachfolgemodell. Auch wenn sich bei ihren Nachfolgerinnen SWISSA jeunesse und SWISSA junior4 das Design immer wieder gewechselt hat, blieb die Technik weitgehend gleich. Von Rudolf Velhagen Von Rudolf Velhagen Rudolf Velhagen stellt hier regelmässig Trouvaillen, Raritäten und überraschende Schätze aus der Sammlung von Museum Aargau vor. Diese umfasst rund 50'000 Objekte. Ein grosser Teil davon lagert im Sammlungszentrum Egliswil. Ähnliche Artikel finden Sie hier: Kategorien Schätze aus der Sammlung 20./21. Jh. Kommentare

 
Museum Aargau

5 faszinierende Fakten über römische Münzen

Zurück zum Blog 28. August 2026 Kategorien Römerzeit Römische Geschichten aus Vindonissa Münzgeld verliert heutzutage zunehmend an Bedeutung. Römische Münzen waren bei den Römern hingegen das zentrale Zahlungsmittel und ermöglichten Einkäufe und Handel im ganzen Reich. Doch was macht römische Münzen so besonders und wofür wurden sie verwendet? "Pecunia non olet" – Geld stinkt nicht. Diese Redewendung geht auf Kaiser Vespasian zurück, der zur Finanzierung des Staates eine Steuer auf öffentliche Latrinen einführte. Als sein Sohn Titus die Moral dieser Steuer beanstandete, hielt Vespasian ihm Münzen aus der Steuereinnahme unter die Nase und fragte, ob der Geruch ihn störe. Natürlich nicht, da Münzen per se keinen Geruch haben. Doch was macht römische Münzen sonst aus? Münzen wurden geprägt In Vindonissa wurde 2004 ein Münzstempel gefunden. Die Untersuchung des Münzstempels ergab, dass dieser Stempel zum Prägen von Silber- und Goldmünzen ( denare und aurei ) des Kaisers Tiberius (14 – 37 n. Chr.) benutzt wurde. Der Fund eines Prägestempels ist einerseits aussergewöhnlich, da diese eigentlich sorgfältig aufbewahrt und nach Gebrauch nicht einfach so entsorgt wurden, um einen unautorisierten Gebrauch zu verhindern. Andererseits ist der Fundort in einem Legionslager ungewöhnlich. Münzen wurden normalerweise in Rom oder in anderen offiziellen Münzprägestätten (z. B. in Lugdunum/Lyon) produziert. Vindonissa war also eigentlich keine Prägestätte. Ist dies somit ein Hinweis darauf, dass damit Münzfälschungen hergestellt wurden? Als Beispiel: In der Insula 50 in Augusta Raurica wurden Hinweise zur Produktion von Münzfälschungen sowie Falschmünzen selber gefunden. Diese Münzen waren anstatt aus massivem Silber nur aus versilberter Bronze. Im Gegensatz zu Augst wurden aber in Vindonissa keine direkten Hinweise auf die Produktion von Fälschungen gefunden. Eine andere Erklärung für diesen Umstand ist, dass Münzen nicht nur zentral geprägt wurden, sondern ausnahmsweise auch an anderen Orten. Da die wichtigste Empfängergruppe für Münzen Soldaten waren, wäre es nachvollziehbar, die Münzen dort zu prägen, wo sie auch schnell und in grosser Menge hinmussten. Vindonissa als logistisches Zentrum im Hinterland und in der Nähe der Truppen an der Rheingrenze wäre dafür prädestiniert gewesen. Die Rohform der Münze (Schrötling) wird zwischen zwei Stempel gelegt und durch einen gezielten Hammerschlag geprägt. Münzen wurden als Propagandamittel genutzt Die Münzen im Römischen Reich wurden in offiziellen Prägestellen geprägt und erlaubten es, die Bevölkerung bis in die hintersten Winkel des Reiches zu erreichen. Römische Münzen zeigten meist das Porträt der aktuellen Kaiser auf der Vorderseite und auf der Rückseite oft militärische Erfolge, Bauwerke, Götter oder Personifikationen. Münzen wurden in Serien geprägt und die darauf abgebildeten Kaiser lassen sich eindeutig bestimmten Regierungszeiten zuordnen, was es Numismatikerinnen und Numismatikern (Münzwissenschaftlerinnen und Münzwissenschaftlern) ermöglicht, einen Herstellungszeitraum zu bestimmen. Dem Kaiser wiederum ermöglichte es, bis in die Provinzen Propaganda zu betreiben. So nutzte Kaiser Augustus die Münzprägung beispielsweise gezielt als Werbeträger seiner kaiserlichen Selbstdarstellung. Durch die wiederholte Abbildung eines jugendlichen, kraftvollen Feldherrn präsentierte er sich selbst als ewig jungen und entschlossenen Sieger. Auf den Münzen erschienen neben seiner eigenen Gestalt aber auch militärische und aussenpolitische Erfolge, sodass das gesamte Reich ständig über seine Siege informiert wurde. Gleichzeitig legitimierte er damit seinen Herrscherstatus, indem er seine Leistungen öffentlich machte. Münzprägestempel, gefunden in Vindonissa für die Prägung von Münzen des Kaisers Tiberius. © Kantonsarchäologie Aargau Münzen wurden ausbezahlt und verschenkt Der Eintritt in die Legion brachte viele Vorteile mit sich. Einer davon war der gute Lohn. Nach dem einmaligen Eintrittsgeld erhielten die römischen Legionäre in der Kaiserzeit meist dreimal pro Jahr ihren Sold ( stipendia ) ausbezahlt. Zu Zeiten von Kaiser Domitian, gegen Ende des 1. Jh. n. Chr., verdiente ein Soldat etwa 1200 Sesterzen. Konnte man sich zum Fahnenträger hocharbeiten, verdiente man sogar das Doppelte (2 400 Sesterzen) und als Centurio sogar das 15‑fache (18 000 Sesterzen). Die Soldaten mussten davon bis zu zwei Drittel für Versorgungskosten abgeben, etwa für Waffen, Kleidung und Verpflegung. Die Legionäre erhielten nicht nur Sold, sie hatten auch Anrecht auf Kriegsbeute oder erhielten Geldgeschenke ( donativa ), welche der Kaiser unter den Soldaten verteilte. Manche donativa waren Ausdruck von Dankbarkeit für erhaltene Gefälligkeiten und andere waren Bestechungen für zukünftige Gegenleistungen. Überwiegend wurden sie zum Regierungsantritt eines Kaisers ausgezahlt. Es gab aber auch andere Möglichkeiten, sich als Soldat etwas dazuzuverdienen. Ein Beispiel ist das Verleihen von Geld mit Zinsen, wie es eine Schreibtafel aus Vindonissa bezeugt. Auf dieser Schreibtafel beglaubigen fünf Zeugen mit Siegel, dass Lucius Haterius Marius dem Sextus Carisius Maximus am 25. Januar 90 n. Chr. für dreissig Tage Geld lieh. Der Text ist durchgestrichen, womit der Schuldner vermutlich das Geld ordnungsgemäss zurückerstattet hatte. © Kantonsarchäologie Aargau Auch bei der ehrenvollen Entlassung aus dem Dienst ( honesta missio ) wurden Legionären nach ihrer 25-jährigen Dienstzeit Geld ausbezahlt, mit dem Vorteil, dass Veteranen dann von Steuern und anderen Verpflichtungen gegenüber dem Staat befreit waren. Münzen wurden aufbewahrt Münzen für den täglichen Bedarf trugen die Römer und Römerinnen in einer Geldbörse mit sich. Dies war oft ein kleines Säckchen aus Leder oder Stoff, welches mit einer Kordel verschlossen wurde. Man konnte diesen Beutel an einem Gürtel oder um den Hals tragen. Es gibt seltene Funde von metallenen "Handgelenksgeldbörsen", welche vermutlich von Legionären getragen wurden. Solche wurden zum Beispiel in Südmähren (CZ), in York (UK) sowie in Vindonissa gefunden. Links: Beispiel einer "Handgelenkgeldbörse" aus einer Kupferlegierung aus York (UK), vermutlich aus dem 2.-3. Jh. n. Chr. © York Museums Trust/Wikimedia Commons. Rechts: Eine "Handgelenksgeldbörse" aus Bronze. © Kantonsarchäologie Aargau Aber auch das ersparte Geld musste an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. So gibt es Beispiele für persönliche Spardosen. Diese wurden häufig aus Ton in verschiedenen Formen hergestellt oder aus Tontöpfen umfunktioniert, wie ein Beispiel aus Vindonissa zeigt. Den Spartopf nannte man aulularia, die Verkleinerungsform von aula (Topf), also Töpfchen. Krug aus Ton, der zu einer Sparbüchse umfunktioniert wurde. © Kantonsarchäologie Aargau In den Legionslagern wurde das Geld für die Soldzahlungen, wie zum Teil auch die Ersparnisse der Legionäre, in einem Tresorraum aufbewahrt. In Vindonissa konnte der Tresorraum der 21. und 11. Legion ausgegraben werden. Dieser befand sich unter dem Fahnenheiligtum , da dies einer der bestbewachten Orte im Legionslager war und der Feldzeichenträger auch dafür verantwortlich war, die Gelder der Soldaten zu verwalten und zu bewachen. Münzen wurden mitbestattet Während des 1. Jh. n. Chr. war in Vindonissa Brandbestattung üblich. Seltener wurden Menschen zu dieser Zeit auch körperbestattet. Wieso gewisse Menschen körperbestattet wurden, könnte folgende Gründe haben: Aus kulturellen Gründen (Zuwanderung aus einer Region, in der Körperbestattung üblich war). Die Bestatteten waren Aussenseiter der Gesellschaft. Die Bestatteten waren zu arm für ein reguläres Begräbnis. Die Bestatteten waren Menschen, die als junge Erwachsene zu früh verstorben sind und bei denen somit der normale/übliche Lebenskreislauf nicht vollendet wurde. Typische Beigaben bei Körper- und Brandbestattungen waren persönliche Gegenstände, Geschirr, Speisen, Öllämpchen sowie Münzen. Manchmal wurden Münzen bei Bestattungen dem Verstorbenen in den Mund gelegt, damit der Verstorbene im Jenseits den Fährmann Charon für die Überfahrt ins Totenreich bezahlen konnte. Nur im Mund kam die Münze sicher bis dahin mit. Diese Begräbnissitte haben die Römerinnen und Römer von den Griechen übernommen. Obolus für den Fährmann Charon für die Überfahrt ins Jenseits. © Kantonsarchäologie Aargau Verwendete und weiterführende Literatur Doppler, H. W., Pauli-Gabi, T. und Peter, M.: Der Münzstempel von Vindonissa. Jahresbericht / Gesellschaft Pro Vindonissa 2004. https://doi.org/10.5169/seals-282942 Hintermann, D. (Hrsg.) Vindonissa-Museum Brugg. Ein Ausstellungsführer 2012. S. 63-68 und S. 156-164. Die Schweiz vom Paläolithikum bis zum Frühmittelalter 5: Römische Zeit. Bäder – Reben – Legionen. SPM V 2002. S. 179-186 und S. 332-355. Von Chiara Huwiler Von Chiara Huwiler Chiara Huwiler ist Praktikantin Museumsarbeit in Vindonissa Ähnliche Artikel finden Sie hier: Kategorien Römerzeit Römische Geschichten aus Vindonissa Kommentare

 
Schloss Lenzburg

Eine Zeitreise: 50 Jahre Geschichtsvermittlung

Sonderausstellung Saison 2025/2026 Preis Im Eintritt inbegriffen 0 Sonderausstellung zur Pionierrolle in der Schweizer Museumspädagogik Schloss Lenzburg beleuchtet 2025/2026 in einer Sonderausstellung seine Pionierrolle in der Geschichtsvermittlung. Vor 50 Jahren arbeiteten hier erstmals Museumspädagoginnen und -pädagogen spielerisch mit Kindern – ein Novum in der Schweiz. In der kleinen Ausstellung "Eine Zeitreise: 50 Jahre Geschichtsvermittlung" erzählen Pionierinnen und Pioniere, wie sie ab 1975 Geschichte zum Erlebnis für alle Sinne machten – mit feuerspeienden Drachen, verkleideten Gräfinnen und Rittern und gemeinsamem Kochen. Die Sonderausstellung im Wendelzimmer und zusätzliche Stationen in der Dauerausstellung sprechen alle Sinne an: Besucherinnen und Besucher hören, sehen, riechen und ertasten Geschichte. Für Erinnerungsfotos werden mittelalterliche Kopfbedeckungen aufgesetzt. Zudem sind Objekte und Geschichten der lokalen Bevölkerung zu persönlichen Erlebnissen auf Schloss Lenzburg ausgestellt. Sonderausstellung: "Eine Zeitreise. 50 Jahre Geschichtsvermittlung auf Schloss Lenzburg".

 
Schloss Wildegg

Museumswald

Museumswald Preis Eintritt frei Ort Der Museumswald befindet sich oberhalb des Spielplatzes bei Schloss Wildegg 0 Waldnutzung im 18. und frühen 19. Jahrhundert Der Museumswald von Schloss Wildegg zeigt die Waldnutzung im 18. und frühen 19. Jahrhundert: als Speisekammer, Holzlieferant, Weidefläche und Jagdrevier. Kern des Museumswaldes ist die Waldweide. Im Früh- und Spätsommer grasen hier Geissen, wie vor 200 Jahren. Führungen und Workshops lassen diese historische Waldnutzung lebendig werden und beleuchten die heute so aktuellen Themen Biodiversität und Naturschutz. Museumswald auf Schloss Wildegg: Waldnutzung im 18. und frühen 19. Jahrhundert

 
Museum Aargau

Licht ins Dunkel: Das farbige Mittelalter

Zurück zum Blog 08. Juli 2026 Kategorien Mittelalter Historische Kleidung Trug man im Mittelalter nur graue und braune Kleidung? Weit gefehlt! Eine Hommage an die Farbigkeit dieser Epoche. Das Klischee des "dunklen Mittelalters" hält sich in der breiten Bevölkerung und in der medialen Kultur hartnäckig – zum Frust von Historikerinnen und Historikern sowie anderen, welche sich mit dieser Epoche differenzierter auseinandersetzen. Wenn man im alltäglichen Kontext etwas als "mittelalterlich" bezeichnet, ist dies negativ geprägt und soll "rückständig" ausdrücken. Allerdings war das Mittelalter aufgeklärter, heller und bunter, als es die heutige kollektive Vorstellung vermuten lässt. "Das Mittelalter" wird in Film und Fernsehen gerne mit einem Graufilter porträtiert, um die Erwartungen des fälschlich geprägten Publikums zu erfüllen. Auch angeblich "historische" Dokumentationen zeigen Personen in einer gleichmässigen Einheit dunkler, fader und teils auch verdreckter Kleidung dargestellt. Das Mittelalter war jedoch genauso vielfältig wie jede andere Epoche, was Farbigkeit anging. Von wunderschön illuminierten Handschriften über Glasfenster bis hin zu Schmuckstücken, Keramik und eben auch: Kleidung ! Geschichte der Textilfärberei Entgegen den klischierten Vorstellungen trugen die Menschen aller mittelalterlichen Stände definitiv Farbe. So konnten Blau, Hellgrün, Gelb und Rot aus günstigen Färbemitteln gefärbt werden. Allerdings markierten Färbegrad und Färbemittel einen Unterschied im sozialen Status – aber dazu weiter unten mehr. Synthetische Farbstoffe wurden erst ab der Mitte des 19. Jahrhunderts entwickelt. Bis dahin färbte man Textilien mit natürlichen Farbstoffen aus Pflanzen (Wurzeln, Blättern, Rinden, Hölzern, Blütenteilen, Samen) sowie aus Tieren und Metallen. Textilien wurden bereits in der Jungsteinzeit gefärbt und das Wissen über das Färben von Textilien war insbesondere in China, Persien, Syrien und Ägypten präsent und verbreitet. In unseren Breitengraden färbten bereits die europäischen Pfahlbauer ihre Kleidung. In der Antike beizte man die Textilien mit Alaun, Eisen- und Kupfervitriol. Beizen bedeutet, dass die Farbintensität gefestigt und vertieft wurde. Funde von Alaun-Amphoren in Augusta Raurica zeugen davon, dass dieser Rohstoff in die heutige Schweiz gehandelt wurde. Gefärbt wurden Fasern und Stoffe aus Wolle, Leinen und Seide, wobei Leinen nicht so farbintensiv wie die anderen beiden pflanzlich gefärbt werden kann. Färbemittel In Europa wurden für die drei Grundfarben hauptsächlich folgende Pflanzen verwendet: Blau: Waid (Isatis tinctoria), aus den Blättern Rot: Krapp ( Rubia tinctorum) , aus dem Wurzelstock Gelb: Wau/Reseda ( Reseda luteola) , aus den oberen Pflanzenteilen, besonders den blühenden Ästen Der Anbau von Färberpflanzen machte die jeweiligen Ortschaften reich, so zum Beispiel die Stadt Erfurt in Thüringen, welche sich zum Zentrum des mittelalterlichen Waidhandels etabliert hatte ("Erfurter Blau"). Das Elsass in Frankreich und die Stadt Speyer in Deutschland waren berühmte Orte für den Krappanbau und -handel (bspw. "Speyerer Rot"). Für Gelb verwendete man neben Wau auch Färberkamille, Zwiebelschalen und wertvollen Safran. Indigo als blaues Pigment war bekannt, musste aber teuer importiert werden. Mit Indigo gefärbte Stoffe waren entsprechend wertvoll. Erst im ausgehenden 16. Jahrhundert, als die aus Indien stammende Indigopflanze in der Karibik kultiviert wurde, löste das stärker und leuchtender färbende Indigo den Waid ab. Färberwaid, Färberkrapp (Wurzeln) und Färberwau, Wikimedia commons. Noch teurer als Indigo war Purpur. Für ein Gramm Purpurfarbstoff benötigt man 10 000 Purpurschnecken. Bis ins 15. Jahrhundert wurde dies nur in Konstantinopel hergestellt und war den Kaisern vorbehalten. Senatoren markierten ihren Status ebenfalls mit purpurnen Streifen an ihren Togae . Nachdem Konstantinopel 1453 erobert wurde und das Byzantinische Reich zerfiel, verschwand das Wissen zur Herstellung von Purpur. Es wurde durch das sogenannte Kermesrot ersetzt, das aus weiblichen Kermesschildläusen gewonnen wurde. Dieses wurde wiederum im 16. Jahrhundert durch die aus Amerika eingeführte Cochenille-Schildlaus abgelöst. Damit können intensivste Pinkfärbungen erzeugt werden. Je nach Seltenheit und Aufwand ergibt sich der Wert einer Farbe – Textilien sollten möglichst lichtecht und waschfest gefärbt sein. Diese Qualität in den Textilien erlaubt es auch den «Gutbetuchteren», ihren Reichtum und ihren Stand über die Farbe und Qualität ihrer Kleidung zu demonstrieren. Je höher die Sättigung einer Farbe, desto teurer also der Stoff. Mehrfachfärbungen waren ebenfalls teurer. Alle Stoffe gefärbt von Stefan Fankhauser, Schönfärbery. Je dunkler der Farbton, desto öfter wurde ein Stoff gefärbt und ist dadurch teurer. Identität und Repräsentation: Kleiderordnungen "Kleider machen Leute" und wie heute versuchten Menschen sich auch im Mittelalter mittels Mode schick zu machen. Der Ausdruck des sozialen Status in der ständischen, mittelalterlichen Gesellschaft über die äussere Erscheinung wurde zum Missfallen der weltlichen und kirchlichen Obrigkeit auch überstrapaziert. Um den Ausdruck über Äusserlichkeiten, also auch über die Qualität der Farbigkeit von Textilien zu regeln, wurden die sogenannten Kleiderordnungen erlassen. Ab dem 12. Jahrhundert versuchte die Obrigkeit, die Vermischung der Grenzen zwischen den Ständen durch sogenannte Sittenmandate zu kontrollieren und einzudämmen. Sittenmandate regelten die maximal zulässige "Aufwändigkeit" an Kleidung. Dies galt nicht nur zwischen den Ständen, sondern auch zwischen den Geschlechtern. Die Zürcher Kleiderordnung aus dem 14. Jahrhundert gab vor, dass nur junge, unverheiratete Frauen ihre Kleidung mit Edelmetallen und Edelsteinen schmücken durften, verheiratete und verwitwete jedoch nicht. Burgundische Mode. Regnault de Montauban, rédaction en prose, tome 1er. Bibliothèque nationale de France, Bibliothèque de l’Arsenal, Ms-5072, fol. 270v, 2, Hälfte 15. Jahrhundert. Der Berner Twingherrenstreit ist ein anschauliches Beispiel für einen Konflikt um Kleiderordnungen, an dem auch ein ehemaliger Bewohner von Schloss Lenzburg beteiligt war. Im Jahr 1469 wurde eine bereits bestehende Kleiderordnung von 1464, welche sich gegen Adelige richtete, vom neu gewählten, bürgerlichen Schultheissen erneuert. Der Berner Adel wehrte sich und verstiess absichtlich gegen die neuen Regeln. Unter den Gegnern war auch Twingherr Adrian I. von Bubenberg – er amtete von 1457 bis 1461 als bernischer Vogt auf der Lenzburg. Twingherrenstreit. Aus: Bern, Burgerbibliothek, Mss.h.h.I.3, p. 87 und p. 100 – Diebold Schilling, Amtliche Berner Chronik, Bd. 3, 1478-1483. In der Verordnung wurde das Tragen der damals beliebten, burgundischen Mode verboten: spitze Schnabelschuhe und lange Schleppen bei Damen und kurze Männergewänder. Angehörige des Adels demonstrierten dagegen, indem sie mit Schleppen und Schnabelschuhen zur Messe erschienen. Dies führte zu einem Gerichtsprozess, in dem sie argumentierten, ein Recht auf Markierung des Standesunterschiedes zu haben. An Werktagen könnten sie keine Kleidung aus Seide oder Gold tragen, weshalb sie auf Schnabelschuhe und Schleppen angewiesen seien. Die Adeligen wurden darauf mit einer Busse belegt und für einen Monat aus der Stadt Bern verbannt. Sie wurden aber bald schon aufgrund der Wirtschaftlichkeit wieder zurückgeholt und die Kleiderordnung musste angepasst werden. Ein Beispiel für eine Ordnung, welche ungefärbte, graue Wolle vorsah, stammt aus dem tirolischen Brixen. 1215 schrieb das Vierte Laterankonzil vor, dass die dort ansässigen Kleriker sich bescheiden zu kleiden hatten. Die Verwendung roter Farbe wurde untersagt. Sie war sehr beliebt, doch rotes Wolltuch musste teuer aus Flandern und den Niederlanden importiert werden, weil die einheimische Wolle von der Qualität her keine kräftige Rotfärbung zuliess. Später wurde auch Grün verboten, welches mit einer zusätzlichen Färbung des teuren Indigos besonders leuchtend gefärbt wurde. Ein weiteres Klischee: Die Farbe Gelb Ein kollektives Wissen über die Verwendung der Farbe Gelb zur Kennzeichnung von Randgruppen ist weit verbreitet. Allerdings greift dieses Bild oft zu kurz, weshalb der Zusammenhang hier genauer betrachtet werden soll. Ein päpstliches Legat bestimmte mit dem sogenannten Judendekret 1451/52 u.a., dass alle in der Bamberger Diözese lebenden Juden einen gelben Ring auf ihrem Gewand oder Mantel tragen mussten. Aber: Jüdinnen mussten an ihren Kopfbedeckungen oder Schleiern zwei blaue Streifen tragen. Also auch hier: Vorsicht bei Verallgemeinerungen über Farbcodierungen. Ausserdem hält sich das Klischee, dass Prostituierte gelbe Kleider getragen haben, hartnäckig. Dies ist aber ebenfalls nicht belegbar. Im 15. Jahrhundert bestimmten einige Städte gelbe Markierungen für Prostituierte (aufgenähte Streifen, Tücher oder Schleier), allerdings nie komplette Kleider. Andere Vorgaben schrieben das Tragen von roten oder grünen Kleidungsstücken vor. Die Gruppen „Kurfürstlich Sächsische Kriegsknechte 1475“ und „1476 – Städtisches Aufgebot e.V.", Foto von Sebastian Bergner. Pflanzenfarben – so bunt wie ein Prisma Das Gruppenfoto der "Kurfürstlich-Sächsischen Kriegsknechte" und dem "1476 Städtisches Aufgebot e.V" – zwei Reenactmentgruppen aus Deutschland – zeigt eindrucksvoll, wie farbig und vielfältig das späte 15. Jahrhundert sein konnte und welche Farbigkeit mit den im Mittelalter verfügbaren Farbstoffen erreicht werden kann. Dieser Blogbeitrag kann das breite Thema des farbigen Mittelalters nicht vollständig abdecken. Er soll aber helfen, das Klischee vom dunklen und grauen Mittelalter ein wenig zu widerlegen. Verwendete und weiterführende Literatur Althoff, Gerd: Finsteres Mittelalter?! Zur Dekonstruktion eines Klischees . In: Farbe im Mittelalter. Materialität – Medialität – Semantik, Berlin 2011, Bd.1, S. 47-63. Fankhauser, Stefan: Schönfärberey : https://schoenfaerberey.ch/index.html , 04.07.2026. Feusi, Giovanna: Pigmente der Nachhaltigkeit : https://dlf.uzh.ch/sites/pigmentedernachhaltigkeit/2022/07/22/ , 04.07.2026. Fuchs Lisa und Reifinger Petra: Das bunte Mittelalter (1): Herstellung von Farben , Universitätsbibliothek Graz, https://ub.uni-graz.at/de/neuigkeiten/das-bunte-mittelalter-1-herstellung-von-farben/ , 04.07.2026. Linares, Marina: Kunst und Kultur im Mittelalter . In: Farbe im Mittelalter. Materialität – Medialität – Semantik, Berlin 2011, Bd.1, S. 297-311. Museum Wiesbaden, Ausstellung " Tierisch rot ", https://museum-wiesbaden.de/tierisch-rot , 25.06.2026. Ploss, Emil Ernst: Ein Buch von alten Farben. Technologie der Textilfarben im Mittelalter mit einem Ausblick auf die festen Farben , 2. Aufl., München 1967. Simon-Muscheid, Katharina: "Kleidung" . In: Historisches Lexikon der Schweiz: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/016302/2008-10-16/ , 04.07.2026. Sorores Historiae: Das Gelbe vom Ei – Von der Verwendung gelber Farbstoffe im Mittelalter , https://sororeshistoriae.com/2019/09/03/das-gelbe-vom-ei-von-der-verwendung-gelber-farbstoffe-im-mittelalter/ , 04.07.2026. Torggeler, Armin: Verbotene Farben. Die Rolle von Textil und Kleidung in den Reformbestrebungen des Nicolaus Cusanus . In: Nicolaus Cusanus. Ein unvergessenes Genie in Tirol. Runkelsteiner Schriften zur Kulturgeschichte 9, Bozen 2016, S. 105-131. NÄCHSTE VERANSTALTUNGEN Mittelaltermarkt mit viel Spektakel Historische Marktstände, Handwerk und viele weitere Highlights auf der Burg Workshop: Kleid aus dem Hochmittelalter nähen Zweitägiger Workshop mit Kostümexpertin Alice Severin Von Manuela Nipp Von Manuela Nipp Manuela Nipp ist Historikerin und Geschichtsvermittlerin im Team Bildung und Vermittlung von Museum Aargau. 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Museum Aargau

So machten es die Römer: Toga binden – mit Video

Zurück zum Blog 24. August 2026 Kategorien Römerzeit Römische Geschichten aus Vindonissa Der Legionskommandant von Vindonissa zeigt euch im Video, wie die Römer eine toga drapieren. Die toga Das wichtigste Kleidungsstück im Römischen Reich war die toga , die üblicherweise weiss war. Getragen wurde sie von allen Männern, die das römische Bürgerrecht besassen. Das unterscheidet römische Bürger klar von Sklaven, Verbannten und Barbaren. Das Tuch war etwa 5 bis 6 Meter breit. Da der Legionskommandant legatus legionis , kurz Legat, dem Senatorenstand angehörte, trug er eine toga , die mit einem Purpurstreifen eingefasst war. Der echte Purpurfarbstoff wurde aus Purpurschnecken gewonnen. Da dieser jedoch sehr teuer war, gab es schon bald auch billigere Imitate aus pflanzlichen Rohstoffen. Bei unserer Darstellung handelt es sich beim roten Streifen allerdings um eine Rekonstruktion mit einer neuzeitlichen Farbe, da wir zur Farbherstellung keine Purpurschnecken verwenden wollten. Die tunica Unter der toga trug der Legat eine tunica , die ebenfalls auf beiden Seiten mit einem breiten Purpurstreifen versehen war. Die tunica war das grundlegende Kleidungsstück aller Römerinnen und Römer. Sie diente entweder als Untergewand oder als Hauptkleidungsstück. Ihre Länge, Weite und Gestaltung variierte je nach Person und Epoche: Mal war sie lang oder kurz, mal schmal oder weit, mal schlicht, bunt oder kunstvoll verziert. Im Video haben wir uns auf die toga konzentriert. Die Ärmel der tunica entsprechen nicht dem typischen Modell, das ein Legat zur Zeit des Legionslagers Vindonissa im 1. Jahrhundert n. Chr. trug. Die tunica der Senatoren hatte damals nämlich keine Ärmel. Blogbeitrag zum Thema “Römische Kleidung” Eine toga drapieren Den Senatoren standen immer Sklaven zur Verfügung, die ihre Togen drapierten. Und so wurde sie gebunden: Zuerst wurde ein Drittel des Tuchs von hinten über die linke Schulter gelegt. Das hintere Teil wurde anschliessend unter dem rechten Arm durchgeführt. Das Schulterblatt musste frei bleiben, damit die Person sich bewegen konnte. Das restliche Tuch wurde von vorne über die linke Schulter geworfen. Oben wurde alles schön drapiert, damit auch die Streifen gut zu sehen waren. Die Falllinie des Stoffes, die von der Hüfte bis zur Schulter führte, hiess sinus . Zum Schluss wurde ein Stück Stoff unter dem rechten Arm hervorgezogen und über den Sinus drapiert. Die Tasche, die dadurch entstand, wurde umbo gennant. Von Museum Aargau Von Museum Aargau Das Team von Museum Aargau zeigt an dieser Stelle digitale Einblicke in die Museumsstandorte. Ähnliche Artikel finden Sie hier: Kategorien Römerzeit Römische Geschichten aus Vindonissa Kommentare

 
Schloss Hallwyl

Dauerausstellung

Dauerausstellung Preis Museumseintritt Bau- und Familiengeschichte des Adelsgeschlechts von Hallwyl Wer hat auf Schloss Hallwyl gelebt? Wie haben die Herren von Hallwyl für Recht und Ordnung gesorgt? Und wie haben die Bediensteten gelebt und gearbeitet? Die Dauerausstellung im Schloss gibt Einblick in die Bau- und Familiengeschichte sowie in die verschiedensten Lebensbereiche von Adel und Untertanen. Die Themenbereiche reichen von der Landwirtschaft und der Fischerei über mittelalterliche Arzneimittel bis hin zum damaligen, auf der Religion basierenden Weltbild. Audiovisuelle Shows, ein Audioführer, Schlossmodelle zum Anfassen sowie Truhen und Schränke zum Öffnen machen die Ausstellung zum Erlebnis für die ganze Familie. Dauerausstellung im Wohnmuseum auf Schloss Hallwyl: Bau- und Familiengeschichte des Adelsgeschlechts von Hallwyl

 
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Gemeinschaft und Identität – Feste in bürgerlichen Kreisen

Zurück zum Blog 03. September 2026 Kategorien Mittelalter Schlossgeschichten Im Mittelalter waren Feste weit mehr als nur Gelegenheiten zum Feiern: Auch abseits der Höfe spielten Feste eine zentrale Rolle im gemeinschaftlichen Leben. In Dörfern und Städten förderten sie das Zugehörigkeitsgefühl, den Austausch und gemeinsame Traditionen. Während sich Obrigkeiten aufgrund ihrer Adelstitel bei Festen zusammenfanden, lag bürgerlichen Festen meist ein gemeinsamer Beruf oder ein geteiltes Interesse zugrunde. Im Spätmittelalter schlossen sich städtische Handwerker vermehrt zu Zünften zusammen, um gemeinsam an politischem Einfluss zu gewinnen. Auch Bruderschaften wurden in die Zünfte integriert. Sie bestanden ebenfalls überwiegend aus Handwerkern, legten ihren Schwerpunkt jedoch stärker auf sozial-karitative Aufgaben. Die Zunftfeste selbst fanden meist in einem geschlossenen Rahmen, etwa in Zunftstuben oder Wirtshäusern, statt. Dabei stand nicht ein vornehmes Verhalten, sondern das gemeinsame Essen und der persönliche Austausch im Vordergrund. Die Zünfte traten aber auch an grösseren Festen als Gemeinschaft auf, beispielsweise bei Stadtfesten oder religiösen Anlässen. Wenn möglich nahmen die Handwerker-Zünfte gerne an Umzügen teil, um den Mitbürgerinnen und Mitbürgern ihre handwerklichen Fähigkeiten präsentieren zu können. Karnevalstanz in Schwyz, Darstellung aus der Luzerner Chronik von Diebold Schilling dem Jüngeren, 16. Jahrhundert. Schützenfeste im Mittelalter Ebenfalls im Spätmittelalter zu verordnen ist der Ursprung von Schützenfesten. Die anfangs als Musterung und Wehrübungen gedachten Anlässe entwickelten sich nach und nach zu geselligen Festen. Geschossen wurde zu Beginn noch mit Pfeil und Bogen oder Armbrust. Die älteste Armbrust aus der Sammlung stammt aus dem 16. Jh. und wurde seinerzeit im militärischen Kontext bereits vermehrt von den aufkommenden Handfeuerwaffen abgelöst. Als Jagd- oder Sportwaffe fand sie jedoch weiterhin Verwendung. Armbrust, Länge: 64 cm, Mitte 16. Jh., Sammlung Museum Aargau, Inv.-Nr. K-1265. © Museum Aargau Mit dem Aufkommen der teureren Feuerwaffen im 15. Jh. dienten Schützenfeste immer mehr der städtischen Repräsentation sowie der militärischen Machtdemonstration. Im Zentrum standen einerseits die Schiesswettkämpfe, bei denen die besten Schützen mit Preisen ausgezeichnet wurden. Andererseits waren auch hier die Geselligkeit und der Austausch untereinander von grosser Bedeutung. Sowohl die Zunftfeste als auch die Schützenfeste waren identitätsstiftende Elemente und förderten das Zugehörigkeitsgefühl der städtisch-bürgerlichen Gesellschaft. NÄCHSTE VERANSTALTUNG 17.09.2026, 19:00 - 20:00 Vortrag "Festzeiten!": Bürgerliche und gemeinschaftliche Feste Veranstaltungsreihe mit festlichen Objekten Von Seraina Zorli Von Seraina Zorli Seraina Zorli ist Praktikantin der Sammlung von Museum Aargau. Ähnliche Artikel finden Sie hier: Kategorien Mittelalter Schlossgeschichten Kommentare

 
Museum Aargau

Highlights aus der Aargauer Möbelgeschichte

Zurück zum Blog 16. Juni 2026 Kategorien 20./21. Jh. Schätze aus der Sammlung Mit dem dritten Band seiner Reihe "Aargauer Industriegeschichten" rückt Museum Aargau ein bislang wenig beachtetes Kapitel in den Mittelpunkt: die Möbelbranche des Kantons. Entdecken Sie in diesem Blogbeitrag fünf ausgewählte Highlights aus der Aargauer Möbelgeschichte. Der Kanton Aargau gehört unbestritten zu den bedeutendsten Industriekantonen der Schweiz. Neben Maschinen‑, Metall‑, Elektro‑, Textil‑ und Schuhindustrie zählen auch Nahrungs‑, Getränke‑ und Tabakproduktion zu seinen wichtigen Wirtschaftszweigen. Weniger beachtet wird jedoch, dass der Kanton ein bedeutender Standort für Möbelproduktion und -handel war. Firmen wie Pfister, de Sede oder Thut haben Generationen von Schweizer Wohn‑ und Büroräumen geprägt. Die neue Publikation " Möbelindustrie und -handel seit 1870 " des Möbelhistorikers Dieter Pfister beleuchtet diese Erfolgsgeschichte nun systematisch. Anhand von fünf Highlights aus der Sammlung Museum Aargau geben wir Ihnen hier einen kleinen Einblick in diese Geschichte. Wisa Gloria AG Die Lenzburger Kinderwagenfabrik Wisa Gloria ging im Jahre 1913 aus dem Zusammenschluss der Firmen "Neeser & und Widmer" aus Lenzburg und "Sender & Co" aus Schaffhausen hervor. Der Name "Wisa" setzte sich aus den beiden Gründernamen "Widmer" und "Sandmeier" zusammen. Obwohl der Hersteller hauptsächlich für Kinderwagen und Spielzeug bekannt war, stellte er auch Kindermöbel her. Faltliege, Wisa Gloria, 1940er-Jahre, 54,5 x 70 x 190 cm, Sammlung Museum Aargau, Inv.-Nr. K-17003. © Museum Aargau Wie es zur Produktion der abgebildeten Faltliege kam, kann lediglich gemutmasst werden. Die ein Meter neunzig lange Liege mit simplem Streifenmuster scheint nämlich eher für Erwachsene als für Kinder produziert worden zu sein. Ihr Faltmechanismus ermöglichte das Verstauen auf kleinstem Raum und konnte so nicht nur allfälligen Platzproblemen entgegenwirken, sondern auch ganz einfach transportiert werden. Dies war jedoch nicht die einzige Besonderheit der um 1940 erschienenen Wisa-Gloria-Liege: denn im gefalteten Zustand konnte sie auch als Beistelltisch dienen. Faltliege, Wisa Gloria, 1940er-Jahre, 54,5 x 70 x 190 cm, Sammlung Museum Aargau, Inv.-Nr. K-17003. © Museum Aargau A. Vogel & Cie. Als Sohn eines Schreiners übernahm Alfred Vogel 1945 die "Vogel & Co. Möbelwerkstätten" seines Vaters und benannte sie in "A. Vogel & Cie." um. Die in Kölliken beheimatete Firma beschäftigte sich über 70 Jahre lang mit dem Innenausbau von Gebäuden und der Herstellung von Möbeln. Einige sehr gut erhaltene Exemplare der "A. Vogel & Cie." fanden im Jahr 2014 den Weg in die Sammlung des Museum Aargau . Buffet, Entwurf Alfred Vogel für A. Vogel, 1940er-Jahre, 144 x 110 x 45 cm, Sammlung Museum Aargau, Inv.-Nr. K-19874. © Museum Aargau Dieses elegante Buffet ist eines von zwei identischen Elementen eines Esszimmerensembles. Es wurde in den 1940er Jahren zur Aufbewahrung von Geschirr und Besteck entworfen. Alfred Vogel war selbst Möbeldesigner und liess sich bei seinen späteren Entwürfen von japanischen Produktionen inspirieren. H. Woodtly & Cie. AG Hans Woodtly war jahrelanger Teilhaber der Brugger Möbelfirma "Simmen", bevor er 1919 entschloss, ein eigenes Möbelgeschäft in Aarau zu gründen. Im Jahr 1922 wurde die Firma um eine Möbelwerkstatt erweitert. Für die Abteilung Möbel- und Einrichtungsgestaltung war ab den 30er Jahren der Zürcher Karl Bonert verantwortlich. Auch von seinen Kreationen besitzt die Sammlung Museum Aargau einige interessante Stücke. Fauteuil, Entwurf Karl Bonert für Woodtly, 1937, 75 x 65 x 80 cm, Sammlung Museum Aargau, Inv.-Nr. K-18241.1. © Museum Aargau Wie etwa diesen geschwungenen Sessel: Entworfen 1937 von Karl Bonert für die Firma Woodtly. Der hochwertige Rahmen aus Kirschbaumholz wurde mit einem Geflecht ausgefüllt, das dem Sessel ein luftiges Design verleiht. Die losen Sitzkissen weisen leider nicht mehr den originalen Bezugsstoff auf. Besondere Bekanntheit erlangte der Woodtly-Sessel, weil er im Produktionsjahr auf der Frontseite des Wohnkultur-Magazins "Das ideale Heim" erschien. Deck-Blatt "Das ideale Heim", Juni 1937, 29 x 21 cm, Sammlung Museum Aargau, Inv.-Nr. K-20058b. © Museum Aargau Thut AG Die Möbelfabrik Walter Thut AG entstand 1959 aus einer zwanzig Jahre zuvor gegründeten Möbelschreinerei in Möriken. Im Jahr 1970 übernahm Walter Thuts Sohn Kurt die Firma, die bis heute Möbel selbst entwirft und produziert. Ab den 1980er Jahren verwendete die Schreinerei neue Materialien und Technologien und machte sich als moderne Fabrikationswerkstatt über die Grenzen des Kantons Aargau hinaus einen Namen. Pavatexschrank, Entwurf Kurt Thut, 1953, 186 x 113 x 48,5 cm, Sammlung Museum Aargau, Inv.-Nr. K-18182. © Museum Aargau Den abgebildeten Pavatexschrank entwarf Kurt Thut kurz nach seinem abgeschlossenen Studium an der Kunstgewerbeschule 1953 in Zürich. Das Exemplar der Sammlung von Museum Aargau befand sich bis 2008 im Privathaushalt der Familie Thut. Bei Pavatex handelt es sich um Holzfaserplatten, die bei der Herstellung entwässert, getrocknet und gepresst werden. Beim vorliegenden Schrank fanden die grau lackierten Pavatex-Platten als Türfüllung und als Wandmaterial Verwendung. J. Ströbel AG Jakob Ströbel war gerade einmal 24 Jahre alt, als er gemeinsam mit seiner Frau Marie Ströbel 1933 in Frick seine eigene Firma gründete. Bevor die beiden Jungunternehmenden 1944 die erste eigene Fabrik errichten liessen, beauftragten sie mehrheitlich kleinere und lokale Schreinereien mit der Herstellung von Möbelkomponenten. Die Spezialität der J. Ströbel AG war die Verarbeitung des wertwollen Teakholzes. Das daraus entstandene Möbelprogramm "Swiss-Teak" des Designers Adolf Suter verschaffte der Firma landesweite Bekanntheit. Teakholz-Schreibtisch, Modell 6011, Entwurf Adolf Suter für Jakob Ströbel, 1960er-Jahre, 73 x 140 x 47 cm, Sammlung Museum Aargau, Inv.-Nr. K-18245.2. © Museum Aargau Adolf Suter absolvierte in den 1930er-Jahren seine Lehre bei Jakob Ströbel. Während eines Auslandsaufenthalts in Dänemark kam ihm die Idee für die später beliebten Teakholz-Möbel. In Nordeuropa verwendeten Möbelhersteller bereits seit langer Zeit Teakholzreste aus dem Schiffsbau für die Möbelproduktion. Voller Inspiration kehrte Adolf Suter nach seiner Weiterbildung und den Kriegsjahren zur J. Ströbel AG zurück und entwarf neben vielen anderen Teak-Möbeln auch den oben abgebildeten Schreibtisch. Neues Buch: Möbelindustrie und -handel seit 1870 Die Beschäftigung mit der Geschichte der Aargauer Möbelproduktion zeigt deutlich: Der Aargau ist ein Möbelkanton und darf als solcher in der Geschichtsforschung nicht unterschätzt werden. Dank der langjährigen Arbeit von Peter Brack, dem ehemaligen Konservator-Restaurator von Museum Aargau, können die Spuren der Aargauer Möbelindustrie bis heute nachvollzogen werden. Das Ergebnis einer solchen Nachforschung liegt seit dem 11. Juni im Band 3 der Buchreihe "Aargauer Industriegeschichten" vor. Die Publikation trägt den Titel "Möbelindustrie und -handel seit 1870" und ist sowohl in den Shops von Museum Aargau als auch online erhältlich. Online bestellen Aargauer Industriegeschichten Band 3, Möbelindustrie und -handel seit 1870, Autor: Dieter Pfister, Herausgeber: Museum Aargau, Juni 2026. © Museum Aargau Weitere Blogbeiträge 09. Juni 2026 Memory-Spiel: Die Aargauer Möbelindustrie Die Aargauer Möbelindustrie hat eine spannende und stille Erfolgsstory. In unserem Memory-Spiel treffen Sie auf Möbelklassiker aus dem… 19. Dezember 2023 Uniformierter Frisch-Service von Zweifel Pomy-Chips AG Museum Aargau hat ein Buch zur Geschichte der Zweifel Pomy-Chips AG veröffentlicht. Anlässlich dieser Publikation schenkte Zweifel der… 18. November 2025 Vom Sparschäler bis zur Alufolie: Schweizer Alltags-Erfindungen Viele Küchenhelfer, die wir täglich benutzen, sind Schweizer Erfindungen. Ob in der Küche, beim Frühstück oder beim Verpacken: kleine Ideen… Von Seraina Zorli Von Seraina Zorli Seraina Zorli ist Praktikantin der Sammlung von Museum Aargau. Ähnliche Artikel finden Sie hier: Kategorien 20./21. Jh. Schätze aus der Sammlung Kommentare

 
Vindonissa Museum

Römischer Garten von Vindonissa

Preis: im Museumseintritt inbegriffen 0 Rekonstruierter Ziergarten des Legionskommandanten Der römische Garten beim Vindonissa Museum ist eine Oase der Ruhe und Sinnlichkeit. In den Beeten wächst eine bunte Pflanzenpracht, in den Brunnen und Becken plätschert das Wasser. Ein Säulengang umrahmt die 450 Quadratmeter grosse Anlage. Diese ist in ihrer Dimension einzigartig in der Schweiz. Im römischen Garten von Vindonissa wachsen rund 40 Pflanzenarten, die für Vindonissa archäobotanisch bezeugt sind. Die Architektur mit verspielten Beetumrandungen und Wasserspielen orientiert sich an antiken Vorbildern und zeugt von pompöser Üppigkeit. So hätte vor 2000 Jahren der Ziergarten im Haus des Legionskommandanten von Vindonissa aussehen können. Erleben Sie den römischen Garten beim Vindonissa Museum: Eine einzigartige Oase der Ruhe mit antiker Pflanzenpracht und plätschernden Wasserspielen.

Gradian
Luftaufnahme von Schloss Lenzburg

Datenschutzerklärung

Datenerfassung auf unserer Website

Datenerfassung auf unserer Website

Mit dieser Daten­schutz­erklärung informieren wir über die Bearbeitung von Personen­daten im Zusammenhang mit unseren Aktivitäten und Tätigkeiten einschliesslich unserer Website unter dem Domain­namen museumaargau.ch. Wir informieren insbesondere, welche Personendaten wir zu welchem Zweck, auf welche Art und an welchem Ort bearbeiten. Wir informieren ausserdem über die Rechte von Personen, deren Daten wir bearbeiten.

Wir haben diese Daten­schutz­erklärung in deutscher Sprache verfasst. Bei der Veröffentlichung in einer anderen Sprache bleibt die deutschsprachige Daten­schutz­erklärung massgeblich.

Für einzelne oder zusätzliche Aktivitäten und Tätigkeiten können wir weitere Daten­schutzer­klärungen oder sonstige Informationen zum Daten­schutz veröffentlichen.

Inhalts­verzeichnis

1. Kontakt­adressen

Verantwortlich im daten­schutz­rechtlichen Sinn ist:

Museum Aargau
Effingerweg 6
CH-5103 Wildegg

museumaargau@ag.ch

Im Einzel­fall können Dritte für die Bearbeitung von Personen­daten verantwortlich sein oder es kann eine gemeinsame Verant­wortlich­keit mit Dritten bestehen. Wir geben betroffenen Personen auf Nach­frage gerne Auskunft über die jeweilige Verant­wort­lich­keit.

2. Begriffe und Rechts­grundlagen

2.1 Begriffe

Betroffene Person: Natürliche Person, über die wir Personen­daten bearbeiten.

Personen­daten:Alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen.

Besonders schützenswerte Personen­daten: Daten über gewerk­schaftliche, politische, religiöse oder welt­anschauliche Ansichten und Tätigkeiten, Daten über die Gesund­heit, die Intim­sphäre oder die Zugehörigkeit zu einer Ethnie oder Rasse, genetische Daten, biometrische Daten, die eine natürliche Person eindeutig identifizieren, Daten über straf- und verwaltungs­rechtliche Sanktionen oder Verfolgungen, und Daten über Mass­nahmen der sozialen Hilfe.

Bearbeiten:Jeder Umgang mit Personen­daten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, beispielsweise das Abfragen, Abgleichen, Anpassen, Archivieren, Aufbewahren, Auslesen, Bekannt­geben, Beschaffen, Erfassen, Erheben, Löschen, Offenlegen, Ordnen, Organisieren, Speichern, Verändern, Verbreiten, Verknüpfen, Vernichten und Verwenden von Personen­daten.

2.2 Rechts­grundlagen

Wir bearbeiten Personen­daten im Einklang mit dem schweizerischen Recht wie insbesondere dem Bundes­gesetz über den Daten­schutz (Daten­schutz­gesetz, DSG) und der Verordnung über den Daten­schutz (Daten­schutz­verordnung, DSV).

3. Art, Umfang und Zweck der Bearbeitung von Personen­daten

Wir bearbeiten jene Personen­daten, die erforderlich sind, um unsere Aktivitäten und Tätig­keiten dauerhaft, menschen­freundlich, sicher und zuverlässig ausüben zu können. Die bearbeiteten Personen­daten können insbesondere in die Kategorien von Browser- und Gerätedaten, Inhalts­daten, Kommuni­kations­daten, Meta­daten, Nutzungs­daten, Stamm­daten einschliesslich Bestandes- und Kontakt­daten, Standort­daten, Transaktions­daten, Vertrags­daten und Zahlungs­daten fallen. Die Personen­daten können ferner besonders schützens­werte Personen­daten darstellen.

Wir bearbeiten auch Personen­daten, die wir von Dritten erhalten, aus öffentlich zugäng­lichen Quellen beschaffen oder bei der Ausübung unserer Aktivitäten und Tätig­keiten erheben, soweit eine solche Bearbeitung zulässig ist.

Wir bearbeiten Personen­daten, soweit erforderlich, mit Ein­willigung der betroffenen Personen. Wir können Personen­daten in vielen Fällen ohne Ein­willigung bearbeiten, beispiels­weise um rechtliche Ver­pflichtungen zu erfüllen oder über­wiegende Interessen zu wahren. Wir können betroffene Personen auch um ihre Ein­willigung ersuchen, wenn ihre Ein­willigung nicht erforder­lich ist.

Wir bearbeiten Personen­daten für die Dauer, die für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Wir anonymisieren bzw. löschen Personen­daten insbesondere in Abhängigkeit von gesetzlichen Aufbewahrungs- und Verjährungs­fristen.

4. Bekanntgabe von Personen­daten

Wir können Personen­daten an Dritte bekanntgeben, durch Dritte bearbeiten lassen oder gemeinsam mit Dritten bearbeiten. Bei solchen Dritten kann es sich beispielsweise um speziali­sierte Anbieter handeln, deren Leistungen wir in Anspruch nehmen. Solche Dritte können Personen­daten wiederum an Dritte bekannt­geben.

Wir können Personen­daten im Rahmen unserer Aktivi­täten und Tätig­keiten insbesondere an Banken und andere Finanz­dienstleister, Behörden, Bildungs- und Forschungs­einrichtungen, Berater­innen und Rechts­anwälte, Buch­haltungs- und Treu­hand­dienst­leister, Inkasso­unter­nehmen, Interessen­vertretungen, IT-Dienst­leister, Kooperations­partner, Kredit- und Wirt­schafts­auskunfteien, Logistik- und Ver­sand­unter­nehmen, Marketing- und Werbe­agenturen, Medien, Mutter-, Schwester- und Tochter­gesell­schaften, Organi­sationen und Verbände, soziale Ein­richtungen, Tele­kommunikations­unternehmen, Ver­sicherungen und Zahlungs­dienst­leister bekannt­geben.

5. Kommunikation

Wir bearbeiten Personen­daten, um mit einzelnen Personen sowie mit Behörden, Organi­sationen und Unternehmen kommuni­zieren zu können. Dabei bearbeiten wir insbesondere Daten, die uns eine betroffene Person bei der Kontakt­aufnahme übermittelt, beispielsweise per Briefpost oder E-Mail. Wir können solche Daten in einem Adress­buch oder mit vergleichbaren Hilfs­mitteln speichern.

Dritte, die uns Daten über andere Personen über­mitteln, sind recht­lich ver­pflichtet, den Daten­schutz dieser betroffenen Personen eigen­ständig sicher­zustellen. Sie müssen ins­besondere gewähr­leisten, dass sie solche Daten über­mitteln dürfen, aber auch die Richtig­keit der übermittelten Daten gewährleisten.

Wir nutzen ausgewählte Dienste von geeigneten Anbietern, um die Kommuni­kation mit einzelnen Personen und sonstigen Kommunikations­partnern zu ermöglichen und zu verbessern. Wir können mit solchen Diensten die Daten der betroffenen Personen auch jenseits der direkten Kommuni­kation verwalten und ander­weitig bearbeiten, beispiels­weise im Zusammen­hang mit Aufträgen, Leistungen, Projekten und Ressourcen­planung.

6. Daten­sicherheit

Wir treffen geeignete technische und organisatorische Mass­nahmen, um eine dem jeweiligen Risiko angemessene Daten­sicherheit zu gewähr­leisten. Mit unseren Mass­nahmen gewähr­leisten wir insbesondere die Ver­traulichkeit, Ver­fügbarkeit, Nach­vollzieh­barkeit und Integrität der bearbeiteten Personen­daten, ohne aber absolute Daten­sicherheit gewährleisten zu können.

Der Zugriff auf unsere Website und unsere sonstige digitale Präsenz erfolgt mittels Transport­verschlüsselung (SSL / TLS, insbesondere mit dem Hypertext Transfer Protocol Secure, abgekürzt HTTPS). Die meisten Browser warnen vor dem Besuch einer Website ohne Transport­verschlüsselung.

Unsere digitale Kommunikation unterliegt – wie grundsätzlich jede digitale Kommunikation – der Massen­überwachung ohne Anlass und Verdacht durch Sicher­heitsbehörden in der Schweiz, im übrigen Europa, in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und in anderen Ländern. Wir können keinen direkten Einfluss auf die entsprechende Bearbeitung von Personen­daten durch Geheim­dienste, Polizei­stellen und andere Sicherheits­behörden nehmen. Wir können auch nicht ausschliessen, dass eine betroffene Person gezielt überwacht wird.

7. Personen­daten im Ausland

Wir bearbeiten Personen­daten grundsätzlich in der Schweiz. Wir können Personen­daten aber auch in andere Staaten bekanntgeben bzw. expor­tieren, ins­besondere um sie dort zu bear­beiten oder bear­beiten zu lassen.

Wir können Personen­daten in alle Staaten auf der Erde und anderswo im Universum bekanntgeben, sofern das dortige Recht gemäss Beschluss des Schwei­zerischen Bundes­rates einen angemessenen Daten­schutz gewährleistet.

Wir können Personen­daten in Staaten, deren Recht keinen angemessenen Daten­schutz gewähr­leistet, bekannt­geben, sofern aus anderen Gründen ein geeigneter Daten­schutz gewähr­leistet ist, ins­besondere auf Grund­lage von Standard­datenschutz­klauseln oder mit anderen geeigneten Garantien. Ausnahms­weise können wir Personen­daten in Staaten ohne angemessenen oder geeigneten Daten­schutz exportieren, wenn dafür die besonderen daten­schutz­rechtlichen Voraus­setzungen erfüllt sind, beispiels­weise die ausdrückliche Ein­willigung der betroffenen Personen oder ein unmittelbarer Zusammen­hang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrages. Wir geben betroffenen Personen auf Nachfrage gerne Auskunft über allfällige Garantien oder liefern eine Kopie von Garantien.

8. Rechte von betroffenen Personen

8.1 Daten­schutz­rechtliche Ansprüche

Wir gewähren betroffenen Personen sämt­liche Ansprüche gemäss dem anwendbaren Recht. Betroffene Personen verfügen insbesondere über folgende Rechte:

  • Auskunft: Betroffene Personen können Auskunft verlangen, ob wir Personen­daten über sie bearbeiten, und falls ja, um welche Personen­daten es sich handelt. Betroffene Personen erhalten ferner jene Infor­mationen, die erforder­lich sind, um ihre daten­schutz­rechtlichen Ansprüche geltend zu machen und Trans­parenz zu gewähr­leisten. Dazu zählen die bearbeiteten Personen­daten als solche, aber unter anderem auch Angaben zum Bearbeitungs­zweck, zur Dauer der Auf­bewahrung, zu einer all­fälligen Bekannt­gabe bzw. einem all­fälligen Export von Daten in andere Staaten und zur Herkunft der Personen­daten.
  • Berichtigung und Einschränkung: Betroffene Personen können unrichtige Personen­daten berichtigen, unvoll­ständige Daten vervoll­ständigen und die Bear­beitung ihrer Daten ein­schränken lassen.
  • Möglichkeit für eigenen Stand­punkt und mensch­liche Überprüfung: Betroffene Personen können bei Entscheidungen, die ausschliess­lich auf einer auto­matisierten Bearbeitung von Personen­daten beruhen und für sie mit einer Rechts­folge verbunden sind oder sie erheblich beein­trächtigen (auto­matisierte Einzel­entscheidungen), ihren eigenen Stand­punkt darlegen und die Über­prüfung durch einen Menschen verlangen.
  • Löschung und Widerspruch: Betroffene Personen können Personen­daten löschen lassen («Recht auf Ver­gessen») und der Bear­beitung ihrer Daten mit Wirkung für die Zukunft wider­sprechen.
  • Datenherausgabe und Datenübertragung: Betroffene Personen können die Heraus­gabe von Personen­daten oder die Übe­rtragung ihrer Daten an einen anderen Verant­wortlichen verlangen.

Wir können die Ausübung der Rechte von betroffenen Personen im recht­lich zu­lässigen Rahmen auf­schieben, ein­schränken oder ver­weigern. Wir können betroffene Personen auf allen­falls zu erfüllende Voraus­setzungen für die Ausübung ihrer daten­schutz­rechtlichen Ansprüche hinweisen. Wir können beispiels­weise die Aus­kunft mit Ver­weis auf Geheim­haltungs­pflichten, überwiegende Inter­essen oder den Schutz anderer Personen ganz oder teil­weise verweigern. Wir können beispielsweise auch die Löschung von Personen­daten, ins­besondere mit Verweis auf gesetz­liche Auf­bewahrungs­pflichten, ganz oder teil­weise verweigern.

Wir können für die Aus­übung der Rechte ausnahms­weise Kosten vor­sehen. Wir infor­mieren be­troffene Per­sonen vorgängig über all­fällige Kosten.

Wir sind ver­pflichtet, betroffene Personen, die Auskunft ver­langen oder andere Rechte geltend machen, mit angemessenen Mass­nahmen zu identi­fizieren. Betroffene Personen sind zur Mit­wirkung verpflichtet.

8.2 Rechtsschutz

Betroffene Personen haben das Recht, ihre daten­schutz­rechtlichen Ansprüche auf dem Recht­sweg durch­zusetzen oder Anzeige bzw. Beschwerde bei einer Daten­schutz-Auf­sichts­behörde zu erheben.

Daten­schutz-Aufsichts­behörde für private Verantwortliche und Bundes­organe in der Schweiz ist der Eid­genössische Daten­schutz- und Öffentlich­keits­beauftragte (EDÖB).

9. Nutzung der Website

9.1 Cookies

Wir können Cookies verwenden. Bei Cookies – eigenen Cookies (First-Party-Cookies) als auch Cookies von Dritten, deren Dienste wir nutzen (Third-Party-Cookies) – handelt es sich um Daten, die im Browser gespeichert werden. Solche gespeicherten Daten müssen nicht auf traditionelle Cookies in Textform beschränkt sein.

Cookies können im Browser temporär als «Session Cookies» oder für einen bestimmten Zeitraum als sogenannte permanente Cookies gespeichert werden. «Session Cookies» werden automatisch gelöscht, wenn der Browser geschlossen wird. Permanente Cookies haben eine bestimmte Speicher­dauer. Cookies ermöglichen insbesondere, einen Browser beim nächsten Besuch unserer Website wiederzuerkennen und dadurch beispielsweise die Reich­weite unserer Website zu messen. Permanente Cookies können aber beispiels­weise auch für Online-Marketing verwendet werden.

Cookies können in den Browser-Einstellungen jederzeit ganz oder teilweise deaktiviert, eingeschränkt oder gelöscht werden. Die Browser-Einstellungen ermöglichen häufig auch eine automatisierte Löschung und sonstige Verwaltung von Cookies. Ohne Cookies steht unsere Website allenfalls nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung. Wir ersuchen – mindestens sofern und soweit erforderlich gemäss dem anwendbaren Recht – aktiv um die ausdrückliche Ein­willigung in die Verwendung von Cookies.

Bei Cookies, die für die Erfolgs- und Reichweiten­messung oder für Werbung verwendet werden, ist für zahlreiche Dienste ein allgemeiner Widerspruch («Opt-out») über die AdChoices (Digital Advertising Alliance of Canada), die Network Advertising Initiative (NAI), YourAdChoices (Digital Advertising Alliance) oder Your Online Choices (European Interactive Digital Advertising Alliance, EDAA) möglich.

9.2 Protokollierung

Wir können für jeden Zugriff auf unsere Website und unsere sonstige digitale Präsenz mindestens die nach­folgenden Angaben protokollieren, sofern diese bei solchen Zugriffen an unsere digitale Infrastruktur standard­mässig ermittelt oder über­mittelt werden: Datum und Zeit einschliesslich Zeit­zone, IP-Adresse, Zugriffs­status (HTTP-Statuscode), Betriebs­system einschliesslich Benutzer­oberfläche und Version, Browser einschliesslich Sprache und Version, aufgerufene einzelne Unterseite unserer Website einschliesslich übertragener Daten­menge, zuletzt im gleichen Browser-Fenster aufgerufene Webseite (Referer bzw. Referrer).

Wir protokollieren solche Angaben, die auch Personen­daten darstellen können, in Log­dateien. Die Angaben sind erforderlich, um unsere digitale Präsenz dauerhaft, menschen­freundlich und zuverlässig bereit­stellen zu können. Die Angaben sind ferner erforderlich, um die Daten­sicher­heit gewähr­leisten zu können – auch durch Dritte oder mit Hilfe von Dritten.

9.3 Zählpixel

Wir können Zählpixel in unsere digitale Präsenz einbinden. Zählpixel werden auch als Web-Beacons bezeichnet. Bei Zählpixeln – auch von Dritten, deren Dienste wir nutzen – handelt es sich üblicher­weise um kleine, nicht sicht­bare Bilder oder in JavaScript formulierte Skripte, die beim Zugriff auf unsere digitale Präsenz automatisch abgerufen werden. Mit Zähl­pixeln können mindestens die gleichen Angaben wie bei der Protokollierung in Log­dateien erfasst werden.

9.4 Kommentare

Wir ermöglichen Ihnen, Kommentare auf unserer Website zu veröffentlichen. In diesem Rahmen bearbeiten wir insbesondere jene Angaben, die eine kommentierende Person selbst an uns übermittelt, aber auch die verwendete IP-Adresse sowie Datum und Zeit. Diese Angaben werden benötigt, um die Veröffentlichung von Kommentaren zu ermöglichen sowie um den Schutz vor Missbrauch sicherstellen zu können, was in unserem überwiegenden berechtigten Interesse liegt.

10. Benach­richti­gungen und Mit­teilungen

10.1 Erfolgs- und Reichweiten­messung

Benachrichtigungen und Mitteilungen können Weblinks oder Zählpixel enthalten, die erfassen, ob eine einzelne Mitteilung geöffnet wurde und welche Weblinks dabei angeklickt wurden. Solche Weblinks und Zählpixel können die Nutzung von Benachrichtigungen und Mitteilungen auch personenbezogen erfassen. Wir benötigen diese statistische Erfassung der Nutzung für die Erfolgs- und Reichweitenmessung, um Benachrichtigungen und Mitteilungen aufgrund der Bedürfnisse und Lesegewohnheiten der Empfängerinnen und Empfänger effektiv und menschen­freundlich sowie dauerhaft, sicher und zuverlässig versenden zu können.

10.2 Einwilligung und Wider­spruch

Sie müssen grundsätzlich in die Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer sonstigen Kontaktadressen einwilligen, es sei denn, die Verwendung ist aus anderen rechtlichen Gründen zulässig. Für das allfällige Einholen einer doppelt bestätigten Einwilligung können wir das «Double Opt-in»-Verfahren verwenden. Sie erhalten in diesem Fall eine Mitteilung mit Anweisungen für die doppelte Bestätigung. Wir können eingeholte Einwilligungen einschliesslich IP-Adresse und Zeitstempel aus Beweis- und Sicherheitsgründen protokollieren.

Sie können grundsätzlich dem Erhalt von Benachrichtigungen und Mitteilungen wie beispielsweise Newslettern jederzeit widersprechen. Mit einem solchen Widerspruch können Sie gleichzeitig der statistischen Erfassung der Nutzung für die Erfolgs- und Reichweitenmessung widersprechen. Vorbehalten bleiben erforderliche Benachrichtigungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit unseren Aktivitäten und Tätigkeiten.

10.3 Dienst­leister für Benach­richti­gungen und Mit­teilungen

Wir versenden Benach­richti­gungen und Mit­teilungen mit Hilfe von spezialisierten Dienst­leistern.

Wir nutzen insbesondere:

11. Social Media

Wir sind auf Social Media-Plattformen und anderen Online-Plattformen präsent, um mit interessierten Personen kommunizieren sowie über unsere Aktivitäten und Tätigkeiten informieren zu können. Im Zusammenhang mit solchen Plattformen können Personendaten auch ausserhalb der Schweiz bearbeitet werden.

Es gelten jeweils auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbedingungen sowie Datenschutzerklärungen und sonstigen Bestimmungen der einzelnen Betreiber solcher Plattformen. Diese Bestimmungen informieren insbesondere über die Rechte von betroffenen Personen direkt gegenüber der jeweiligen Plattform, wozu beispielsweise das Recht auf Auskunft zählt.

12. Dienste von Dritten

Wir nutzen Dienste von spezialisierten Dritten, um unsere Aktivitäten und Tätigkeiten dauerhaft, menschen­freundlich, sicher und zuverlässig ausüben zu können. Mit solchen Diensten können wir unter anderem Funktionen und Inhalte in unsere Website einbetten. Bei einer solchen Einbettung erfassen die genutzten Dienste aus technisch zwingenden Gründen mindestens zeitweilig die IP-Adressen der Nutzerinnen und Nutzer.

Für erforderliche sicherheitsrelevante, statistische und technische Zwecke können Dritte, deren Dienste wir nutzen, Daten im Zusammenhang mit unseren Aktivitäten und Tätigkeiten aggregiert, anonymisiert oder pseudonymisiert bearbeiten. Es handelt sich beispielsweise um Leistungs- oder Nutzungsdaten, um den jeweiligen Dienst anbieten zu können.

Wir nutzen insbesondere:

12.1 Digitale Infrastruktur

Wir nutzen Dienste von spezialisierten Dritten, um benötigte digitale Infrastruktur im Zusammenhang mit unseren Aktivitäten und Tätigkeiten in Anspruch nehmen zu können. Dazu zählen beispielsweise Hosting- und Speicherdienste von ausgewählten Anbietern.

Wir nutzen insbesondere:

12.2 Audio- und Video-Konferenzen

Wir nutzen spezialisierte Dienste für Audio- und Video-Konferenzen, um online kommunizieren zu können. Wir können damit beispielsweise virtuelle Besprechungen abhalten oder Online-Unterricht und Webinare durchführen. Für die Teilnahme an Audio- und Video-Konferenzen gelten ergänzend die Rechtstexte der einzelnen Dienste wie Datenschutzerklärungen und Nutzungsbedingungen.

Wir empfehlen, je nach Lebenssituation bei der Teilnahme an Audio- oder Video-Konferenzen das Mikrofon standardmässig stumm zu schalten sowie den Hintergrund unscharf zu stellen oder einen virtuellen Hintergrund einblenden zu lassen.

12.3 Online-Zusammenarbeit

Wir nutzen Dienste von Dritten, um die Online-Zusammenarbeit zu ermöglichen. Es gelten ergänzend zu dieser Datenschutzerklärung jeweils auch allenfalls direkt ersichtliche Bedingungen der genutzten Dienste wie beispielsweise Nutzungsbedingungen oder Datenschutzerklärungen.

Wir nutzen insbesondere:

12.4 Social Media-Funktionen und Social Media-Inhalte

Wir nutzen Dienste und Plugins von Dritten, um Funktionen und Inhalte von Social Media-Plattformen einbetten zu können sowie um das Teilen von Inhalten auf Social Media-Plattformen und auf anderen Wegen zu ermöglichen.

Wir nutzen insbesondere:

12.5 Kartenmaterial

Wir nutzen Dienste von Dritten, um Karten in unsere Website einbetten zu können.

Wir nutzen insbesondere:

12.6 Digitale Inhalte

Wir nutzen Dienste von speziali­sierten Dritten, um digitale Inhalte in unsere Website einbinden zu können. Digitale Inhalte sind insbesondere Bild- und Video-Material, Musik und Podcasts.

Wir nutzen insbesondere:

12.7 Dokumente

Wir nutzen Dienste von Dritten, um Dokumente in unsere Website einbinden zu können. Solche Dokumente können PDF-Dateien, Präsentationen, Tabellen und Textdokumente umfassen. Wir können damit nicht nur das Betrachten, sondern auch das Bearbeiten oder Kommentieren solcher Dokumente ermöglichen.

12.8 E-Commerce

Wir betreiben E-Commerce und nutzen Dienste von Dritten, um Dienstleistungen, Inhalte oder Waren erfolgreich anbieten zu können.

12.9 Zahlungen

Wir nutzen spezialisierte Dienst­leister, um Zahlungen sicher und zuverlässig abwickeln zu können. Für die Abwicklung von Zahlungen gelten ergänzend die Rechts­texte der einzelnen Dienst­leister, beispielsweise Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) oder Datenschutz­erklärungen.

Wir nutzen insbesondere:

12.10 Werbung

Wir nutzen die Möglichkeit, gezielt Werbung bei Dritten wie beispielsweise Social Media-Plattformen und Suchmaschinen für unsere Aktivitäten und Tätigkeiten anzeigen zu lassen.

Wir möchten mit solcher Werbung insbesondere Personen erreichen, die sich für unsere Aktivitäten und Tätigkeiten bereits interessieren oder sich dafür interessieren könnten (Remarketing und Targeting). Dafür können wir entsprechende – allenfalls auch personenbezogene – Angaben an Dritte, die solche Werbung ermöglichen, übermitteln. Wir können ausserdem feststellen, ob unsere Werbung erfolgreich ist, das heisst insbesondere, ob sie zu Besuchen auf unserer Website führt (Conversion Tracking).

Dritte, bei denen wir werben und bei denen Sie als Nutzerin oder Nutzer angemeldet sind, können die Nutzung unserer Website allenfalls Ihrem dortigen Profil zuordnen.

Wir nutzen insbesondere:

13. Erweiterungen für die Website

Wir verwenden Erweiterungen für unsere Website, um zusätzliche Funktionen nutzen zu können. Wir können ausgewählte Dienste von geeigneten Anbietern nutzen oder solche Erweiterungen auf eigener digitaler Infrastruktur verwenden.

Wir verwenden insbesondere:

  • Google reCAPTCHA: Bot-Schutz (Unter­scheidung zwischen er­wünschten Aktivi­täten von Menschen und uner­wünschten Aktivi­täten von Bots); An­biete­rin: Google; Google reCAPTCHA-spezifische Angaben: «Was ist reCAPTCHA?».

14. Erfolgs- und Reichweiten­messung

Wir versuchen, den Erfolg und die Reich­weite unserer Aktivi­täten und Tätig­keiten zu messen. In diesem Rahmen können wir auch die Wirkung von Hin­weisen Dritter messen oder prüfen, wie unter­schiedliche Teile oder Versionen unserer digitalen Präsenz genutzt werden («A/B-Test»-Methode). Wir können aufgrund der Ergeb­nisse der Erfolgs- und Reich­weiten­messung insbesondere Fehler beheben, beliebte Inhalte stärken oder Ver­besserungen vor­nehmen.

Für die Erfolgs- und Reich­weiten­messung werden in den meisten Fällen die IP-Adressen von einzelnen Nutzer­innen und Nutzern erfasst. IP-Adressen werden in diesem Fall grundsätzlich gekürzt («IP-Masking»), um durch die entsprechende Pseudo­nymisierung dem Grund­satz der Daten­sparsamkeit zu folgen.

Bei der Erfolgs- und Reich­weiten­messung können Cookies zum Einsatz kommen und Nutzer­profile erstellt werden. Allenfalls erstellte Nutzer­profile umfassen beispiels­weise die besuchten einzelnen Seiten oder betrach­teten Inhalte auf unserer digitalen Präsenz, Angaben zur Grösse des Bild­schirms oder des Browser-Fensters und den – zumindest ungefähren – Standort. Grundsätzlich werden allfällige Nutzer­profile ausschliesslich pseudo­nymisiert erstellt und nicht für die Identi­fizierung einzelner Nutzer­innen und Nutzer verwendet. Einzelne Dienste von Dritten, bei denen Nutzer­innen oder Nutzer angemeldet sind, können die Nutzung unseres Online-Angebotes allenfalls dem Nutzer­konto oder Nutzer­profil beim jeweiligen Dienst zuordnen.

Wir nutzen insbesondere:

15. Videoüberwachung

Wir nutzen Videoüberwachung zur Prävention von Straftaten, zur Beweis­sicherung bei Straftaten und zur Wahrnehmung unseres Hausrechts.

Wir speichern Aufnahmen aus unserer Videoüberwachung so lange, wie sie für die Beweis­sicherung oder einen anderen genannten Zweck erforderlich sind.

Wir können Aufnahmen aus unserer Videoüberwachung sichern und an zuständige Stellen wie insbesondere Gerichts- oder Strafverfolgungsbehörden übermitteln, sofern die Übermittlung für einen genannten Zweck, in unserem überwiegenden Interesse oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.

16. Abschliessende Hinweise zur Daten­schutz­erklärung

Wir haben diese Daten­schutz­erklärung mit dem Daten­schutz-Generator von Daten­schutz­partner erstellt.

Wir können diese Daten­schutz­erklärung jederzeit aktualisieren. Wir informieren über Aktualisierungen durch die Veröffentlichung der jeweils aktuellen Daten­schutz­erklärung auf unserer Website.