Museum Aargau

Ein Hexenprozess auf Schloss Lenzburg

Zurück zum Blog 28. August 2024 Kategorien Mittelalter Neuzeit Schlossgeschichten Adelheid, Agnes, Anna, Barbara, Bryda, Jakob, Magdalena, Regula, Verena: Sie alle waren im Turm der Lenzburg gefangen, angeklagt wegen Hexerei, und sie alle starben auf dem Scheiterhaufen. Dieser Blog-Beitrag stellt das Schicksal von vier Angeklagten vor und beleuchtet das heute schwer verständliche Phänomen des Hexenwahns. Hier warteten sie auf ihr Todesurteil: Zelle im Südturm auf Schloss Lenzburg, Balkenwände aus dem 17. Jahrhundert mit eingeritzten Zeichen von Gefangenen. Foto: Museum Aargau Ein Hexerei-Fall im Amt Lenzburg Am 23. Oktober 1612 hielt ein Fuhrwerk vor dem Haus der Familie Hemmig-Weniger im Wynentaler Dorf Menziken. Auf dem Kutschbock sass der Landweibel – der einzige Polizist im Amt Lenzburg, zu dem damals auch die Wynentaler Dörfer gehörten. Er hatte Befehl von Landvogt Daniel Lerber, die Hemmigs auf das zwanzig Kilometer entfernte Schloss zu führen: die 14-jährige Anna und ihre Eltern Bryda Weniger und Ruedi Hemmig. Die Abreise der Familie blieb im etwa vierzig Haushalte grossen Dorf nicht unbemerkt. Schon zwei Mal musste Bryda vor dem Chorgericht in Reinach erscheinen, der ersten gerichtlichen Instanz in den Kirchgemeinden. Bryda hatte sich «mit ihrem losen Mundwerk» in Menziken und im Nachbardorf Reinach unbeliebt gemacht. Sie hatte es sogar gewagt, Untervogt Hauri – die Autorität im Dorf – zu kritisieren: Dieser habe eine Menzikerin mit seinen Lügen unschuldig ins Gefängnis gebracht. Seither kehrte keine Ruhe ein. Das Gerede nahm seinen Lauf und erhärtete sich zum Verdacht: Bryda und die Ihren seien Hexen. Gegen Brydas Mann Ruedi hegte man Argwohn, wobei das Wort damals magische Fähigkeiten bezeichnete. Ob Untervogt Hauri die Familie beim Landvogt angezeigt hatte, ist nicht belegt. Hexenglaube: Bund mit dem Teufel Die Anklage lautete auf Schadenszauber: Als «Unholde» habe sich die Familie dem Teufel unterworfen, der ihnen Reichtum versprochen und sie dazu befähigt habe, mit Pulvern, Salben oder dem «bösen Blick» Unheil zu zaubern. Geheime nächtliche Feste mit dem Teufel hiessen in der Frühen Neuzeit Hexensabbat. Der Hexenglaube war auch antisemitisch geprägt. Kolorierte Federzeichnung von Johann Jakob Wick (1522-1588), Zentralbibliothek Zürich, Ms F 23, S. 399. Hexerei bot eine Erklärung für erlittenes Unglück: Wenn Hagel die Getreideernte vernichtete oder die Kühe keine Milch mehr gaben, wenn der Rahm sich nicht zu Butter schlagen liess oder Pferde lahmten, wenn Säuglinge krank wurden oder ein Ehepaar unfruchtbar blieb: dann war eine Hexe am Werk. Hexenverfolgung: Folter und Hinrichtung Bryda, ihre Tochter Anna und ihr Mann Ruedi blieben auf der Lenzburg gefangen, bis Landvogt Lerber das Urteil gefällt hatte. In seiner Amtsrechnung vermerkte er nicht, wie lange sie warten mussten. In anderen Hexerei-Fällen dauerte die Gefangenschaft von einer bis zu sieben Wochen. Da die drei Angeklagten die Vorwürfe bestritten, liess Lerber den Scharfrichter Hans Berchtold aus Aarau kommen. Dieser schor ihnen das Haar und untersuchte ihre Körper auf verdächtige Stellen, die «Teufelsmale». Dann mussten die Frauen ihre Daumen ins Daumeneisen legen und der Scharfrichter zog die Schrauben an. Den Mann band er ans Seil der «Strecki» und zog ihn hoch, bis die Schultern auskugelten. Diese beiden Foltermethoden kamen im Berner Aargau zum Einsatz. Gut möglich, dass die Angeklagten unter Folter eine andere Frau beschuldigten: Wenige Tage später schloss der Landweibel auch Anna Wyss im Turm der Lenzburg ein. Ob die 55-jährige Menzikerin eine Verwandte, eine Nachbarin oder eine Bedienstete der Familie war, ist nicht überliefert. Auch sie sei eine Hexe. Um ein Urteil zu fällen, brauchte es ein Geständnis – unter Qualen würden die Angeklagten die Wahrheit sagen, so die irrige Meinung. Doch Ruedi Hemmig legte selbst unter Folter kein Geständnis ab. Landvogt Lerber liess ihn nach sieben Wochen Gefangenschaft ohne Strafe frei. Die drei Frauen aber hatten die Vorwürfe gegen sie nach sechsmaliger Folter bestätigt. Sie hätten «viele teuflische Taten» vollbracht, steht in der Amtsrechnung. Amtsrechnung fürs Jahr 1612, Staatsarchiv Aargau, AA835 (Foto Museum Aargau). Landvogt Lerber meldete den Fall dem Rat von Bern. Dieser befahl, die vier Frauen vor das Landgericht zu stellen, ohne selbst ein Urteil vorzuschreiben. Doch für die 14-jährige Anna solle man Gnade walten lassen: Falls sie zum Feuer verurteilt werde, soll der Scharfrichter ihr «Pulver an Hals hencken, damit sy desto eher zum Todt befürderet werde». Die Todesurteile lauteten für Anna Enthauptung durchs Schwert – was als «gnädigste» Hinrichtungsart galt –, für ihre Mutter Bryda und die etwa 55-jährige Anna Wyss Tod auf dem Scheiterhaufen. In Bremgarten werden 1578 vier Frauen als Hexen verbrannt. Kolorierte Federzeichnung von Johann Jakob Wick (1522-1588), Zentralbibliothek Zürich, Ms F 27, Bl 185r. Auch Bryda und Anna band der Scharfrichter auf Leitern fest. Europaweiter Hexenwahn Die Menzikerinnen sind drei Fälle von schweizweit 10'000 Personen, die wegen Hexerei hingerichtet wurden. Die Mehrheit davon waren Frauen. In Europa gab es bis zu 60'000 Todesurteile, die aus heutiger Sicht Justizmorde sind. Zwischen 1571 und 1630 sprachen die Landvögte auf der Lenzburg mit Zustimmung des Rats von Bern zwanzig Todesurteile aus gegen angebliche Hexen. 17 fanden den Tod durchs Feuer, drei wurden enthauptet (zwei davon waren minderjährige Mädchen). Der einzige Mann unter den Verurteilten wurde vor der Verbrennung geköpft. Die Hälfte der Hinrichtungen wegen Hexerei geschah im Amt Lenzburg zwischen 1610 und 1613, als Daniel Lerber als Landvogt richtete. Porträt von Daniel Lerber (1569-1648), Abbildung aus: Waldkirch, Andreas von: Bernische Magistraten 1300-1798. Hexenprozesse: Wie konnte es dazu kommen? Der Hexenwahn der Frühen Neuzeit ist heute schwer zu erklären. Die überlieferten Quellen legen nahe, dass die Verurteilten keine magischen Fähigkeiten besassen, sondern ihnen diese von der Gemeinschaft zugeschrieben wurden. Meist gingen jahrelange Konflikte voraus: Bryda musste schon fünf Jahre vor ihrer Verurteilung vor Gericht erscheinen, weil sie Lügen verbreitet habe. Hexenprozesse begannen mit Mobbing und Ausgrenzung. Eine Person konnte sich allein deshalb verdächtig machen, weil sie sich anders als erwartet verhielt: etwa, indem sie vor sich hinredete, zu ungewöhnlichen Zeiten an ungewöhnlichen Orten auftauchte oder auch nur hinkte. Abweichendes Verhalten stand unter Beobachtung. Hexenverfolgungen nahmen mit der Klimaverschlechterung während der Kleinen Eiszeit zu. Dieser Hagel in Wädenswil am 5. August 1586 galt entweder als göttliche Strafe oder als Hexenzauber. Kolorierte Federzeichnung von Johann Jakob Wick, Zentralbibliothek Zürich, Ms F 27, Bl 185r. Die meisten Menschen lebten um 1600 in prekären Verhältnissen; Hunger, Krankheit und Krieg bedrohte sie. Zudem fühlten sie sich den Herrschenden ausgeliefert: In Gebieten, wo der Hexenwahn stark wütete, waren staatliche Institutionen schwach ausgeprägt. Die Kirche war nach der Reformation erschüttert. Wer eine Hexe anklagte, versuchte sich nach widerfahrenem Unheil Recht zu verschaffen. Die Herrschenden ihrerseits festigten mit Hexenprozessen ihre Macht. Bereits 1612, als die Menzikerinnen zum Tod verurteilt wurden, gab es Kritik an der Hexenverfolgung. Doch bis zur letzten Hinrichtung einer Hexe in Westeuropa – Anna Göldi in Glarus – sollte es noch 170 Jahre dauern. Quellen und Literatur: Amtsrechnungen der Landvogtei Lenzburg (StAAG AA835) Pfister, Willy: Die Hingerichteten und Gefangenen im bernischen Aargau, Aarau 1993. Steiner, Peter: Wynentaler vor dem Scharfrichter, in: Jahresschrift der Historischen Vereinigung Wynental 1965/66, S. 1-55. Weitere Blogbeiträge 17. Juli 2020 Die Sage der Sodjungfer von Schloss Lenzburg Magd Els erzählt die Sage der Sodjungfer von Schloss Lenzburg. Eine düstere Geschichte mit Tiefgang. 07. Juni 2024 Quiz: Was wissen Sie über alte Heilpflanzen? Woher kommt die Bezeichnung für Basilikum? Welche Blumen werden bei Verdauungsbeschwerden angewendet? Testen Sie Ihr Wissen in diesem Quiz! Von Sarah Caspers Von Sarah Caspers Sarah Caspers ist Geschichtsvermittlerin im Museum Aargau. Ähnliche Artikel finden Sie hier: Kategorien Mittelalter Neuzeit Schlossgeschichten Kommentare

 
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Leihgesuche

Fristen und Richtlinien Fristen für Leihgesuche Leihgesuche können grundsätzlich jederzeit eingereicht werden, spätestens jedoch sechs Monate vor dem gewünschten Ausleihdatum. Über Ihr Leihgesuch wird innerhalb von drei Monaten nach Eingang ein begründeter Entscheid mitgeteilt. Im Falle einer positiven Entscheidung ist für die Bereitstellung des Leihgutes eine Bearbeitungszeit von mindestens drei Monaten einzuplanen. Gesuche, die die sechsmonatige Frist nicht einhalten, können unter Umständen abgelehnt werden. Der Prozess kann sich verlängern, wenn das Gesuch eine grössere Anzahl von Objekten umfasst, da zusätzliche Abklärungen notwendig sind. In solchen Fällen werden Sie bereits bei der Einreichung Ihres Leihgesuches informiert. Mit der Einreichung Ihres Leihgesuches erklären Sie sich ausserdem damit einverstanden, dass unser Konservator-Restaurator die geplanten Ausstellungsräume gegebenenfalls vorgängig besichtigen darf, um die ausstellungstechnischen, konservatorischen und klimatischen Bedingungen vor Ort zu prüfen. Zudem muss gewährleistet sein, dass die Objekte keinen Schaden nehmen. Transport und Versicherung der Leihgaben erfolgen durch die Leihnehmer. Leihgesuch einreichen Für die Prüfung Ihres Leihgesuches benötigen wir folgende Angaben: Name und Adresse der leihnehmenden Institution inkl. verantwortlicher Kontaktperson (Name, Telefon, E-Mail) Konzept der Ausstellung mit genauer Angabe des Ausstellungsortes und der gewünschten Leihdauer Facility Report (Klima-, Licht- und Sicherheitsangaben am Ausstellungsort) Auflistung der gewünschten Leihobjekte mit Inventarnummern Leihgesuch einreichen Bitte senden Sie Ihr Gesuch per Kontaktformular an die Sammlung Museum Aargau: Leihgesuch einreichen Bei Fragen wenden Sie sich direkt an das Sammlungsteam: Kontakt Sammlung Für sämtliche Leistungen gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Aarau. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Im Übrigen gilt die Benutzungsordnung für die Sammlungsbestände des Museum Aargau. Download Benutzungsordnung Sammlungsbestände Museum Aargau

 
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Reproduktionsanfragen

Tarife Bildanfragen und Reproduktion Preis Grundgebühr für alle Fotobestellungen CHF 25.– Digitale Reproduktion aus dem Fotoarchiv s/w oder farbig CHF 30.– / Bild Reproduktion als Scan s/w oder farbig CHF 20.– / Scan Digitale Reprografie durch das Museum (Objekt kleiner als 20x20x20cm) s/w oder farbig (300 dpi, TIFF) CHF 120.– / Objekt Digitale Reprografie durch das Museum (Objekt grösser als 20x20x20cm) s/w oder farbig (300 dpi, TIFF) CHF 200.– / Objekt Digitale Reprografie durch externe Fotografin/Fotograf s/w oder farbig Auf Anfrage Tarifreduktionen Für die Verwendung im Umfeld von Wissenschaft und Lehre gilt eine Reduktion von 50%. Für schulische Arbeiten und Vorträge werden keine Gebühren verrechnet. Für Leistungen innerhalb der kantonalen Verwaltung des Kantons Aargau und bei Partnerorganisationen werden keine Nutzungsgebühren verrechnet (exkl. Bearbeitungsgrundgebühr). Reproduktionsanfrage einreichen Nutzungsbedingungen Nutzungsumfang Das vom Museum Aargau gelieferte Bildmaterial darf ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Nutzungszwecks verwendet und reproduziert werden. Jede darüberhinausgehende Nutzung bedarf einer erneuten Anfrage bei Museum Aargau, zum Beispiel bei: Veröffentlichung in einer anderen Sprachversion Nutzung auf einem anderen Medium wie Internet, Fernsehen, Video, CD-ROM/DVD Verwendung in Broschüren oder Werbematerial Neuauflagen oder Teilauflagen Gebühren und Nutzungsrechte Die Gebühren für die Herstellung und Nutzung von Fotografien sind auch dann geschuldet, wenn die Bilder nicht veröffentlicht werden. Das Nutzungsrecht wird mit der Bezahlung der vereinbarten Gebühr erworben. Dabei gilt: Das Nutzungsrecht darf nicht an Dritte übertragen werden Das Bildmaterial darf nicht weitergegeben oder ausgeliehen werden Copyright und Bildnachweis Der Name von Autor(in), Hersteller(in) oder Künstler(in), der Titel des Werkes oder Objekts sowie der Fotonachweis sind nach Vorgaben des Lieferscheins an geeigneter Stelle anzuführen. Sofern nicht anders vermerkt, lautet der Fotonachweis: Foto: Museum Aargau, Sammlung Verantwortung für Urheberrechte Die Abklärung und Abgeltung von allfälligen Urheberrechten der abgebildeten Werke liegt in der Verantwortung der Kundin oder des Kunden. Museum Aargau haftet nicht für Ansprüche Dritter aufgrund von Verletzung von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten. Unzulässige Bildverwendung Eine sinnentstellende oder diskriminierende Verwendung der Bilder ist nicht gestattet und wird rechtlich verfolgt. Belegexemplare bei Publikationen Von Druckwerken und Verkaufsartikeln sind Museum Aargau unaufgefordert zwei Belegexemplare zu senden. Bei Online-Publikationen ist ein Farbausdruck zuzustellen und die verwendete URL-Adresse zu melden. Für sämtliche Leistungen gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Aarau. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Im Übrigen gilt die Benutzungsordnung für die Sammlungsbestände des Museum Aargau. Download Benutzungsordnung Sammlungsbestände Museum Aargau

 
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Fachauskunft und Beratung

Museum Aargau stellt Ihnen gerne Objekte der Sammlung für wissenschaftliche Arbeiten zur Verfügung. Bitte nehmen Sie vorgängig Kontakt mit uns auf. Beachten Sie, dass wir über keinen Lesesaal verfügen und die Objekte aus dem Depot bereitstellen müssen. Je nach Aufwand kann die Bereitstellung bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen. Die Nutzung unserer Sammlungsgegenstände und Dienstleistungen unterliegt der Benutzungsordnung sowie den festgehaltenen Nutzungs- und Reproduktionsbedingungen. Gewisse Dienstleistungen sind kostenpflichtig. Tarife Fachauskunft und Recherchehilfe Preis Erstanfrage ggf. mit Recherche bis 30 Min. kostenlos Fachauskünfte mit Recherche (Bereitstellung Unterlagen, Objekte oder Material) CHF 80.– / Stunde Fachliche Betreuung oder Beratung vor Ort CHF 80.– / Stunde Anfrage senden Institution Funktion/Position Vorname * Nachname * Adresse * PLZ * Ort * E-Mail Adresse * Telefon Ich benötige Unterstützung bei Ich möchte den E-Mail-Newsletter abonnieren für: Erwachsene (1x monatlich) Familien (3x jährlich) Lehrpersonen (3x jährlich) Absenden Für sämtliche Leistungen gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Aarau. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Im Übrigen gilt die Benutzungsordnung für die Sammlungsbestände des Museum Aargau. Download Benutzungsordnung Sammlungsbestände Museum Aargau

 
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Führungen

DIENSTLEISTUNGEN Objekte für Ausstellungen ausleihen Gesuch einreichen Reproduktionen und Bildnutzungsrechte Anfrage einreichen Fachliche Betreuung und Beratung Anfrage einreichen Objekte der Sammlung schenken Wir freuen uns über Ihr Angebot

 
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Feste im Mittelalter: Höfische Festkultur und Tafelfreuden

Zurück zum Blog 29. Mai 2026 Kategorien Mittelalter Schlossgeschichten Im Mittelalter waren Feste weit mehr als nur Gelegenheiten zum Feiern: Vor allem die höfische Festkultur bot Raum für prunkvolle Inszenierungen und soziale Begegnungen. Zu feierlichen Hoftagen am königlichen Hof wurden ausschliesslich geladene Gäste empfangen, die wichtige Ämter innehatten. Schon die Einladungen konnten die königliche Repräsentation sichtbar machen: So thront König Rudolf I. von Habsburg mit Zepter und Reichsapfel auf seinem Königssiegel, wie ein Siegelabguss aus dem 13. Jh. belegt. Obwohl Siegel erst gegen Ende des Spätmittelalters und in der frühen Neuzeit als Briefverschluss dienten, verdeutlicht der Abguss, wie königliche Macht durch bildliche Inszenierungen nach aussen getragen werden konnte. Siegelabguss König Rudolf I., Original 2. H. 13. Jh., Abguss 19. Jh., Durchmesser: 9,8 cm, Gips, Sammlung Museum Aargau, Inv.-Nr. K-1949. © Museum Aargau Die herrschaftlichen Feste ermöglichten es den Königsfamilien, ihre Macht zu legitimieren und sich selbst in Szene zu setzen. Das galt auch für die Gäste, die den politischen Charakter der Veranstaltung nutzten, um ihren Einfluss zu erweitern. Mit diesem Ziel erschienen Fürsten, Grafen und Herzöge prächtig gekleidet und verhielten sich am königlichen Hof besonders vornehm. Ebenso präsentierte sich der König von seiner besten Seite: An einer prunkvollen Tafel wurde ein üppiges Festmahl serviert, wobei die Sitzordnung der Gäste vielfach die herrschenden Machtverhältnisse widerspiegelte. Nicht selten folgte auf die ausgiebige Tafelrunde eine Ritterweihe, bei welcher ein Gefolgsmann des Königs mit dem Rittertitel ausgezeichnet wurde. Das berühmte Ritual des Ritterschlags – sprich: der Schlag mit der flachen Schwertklinge auf den Nacken oder die linke Schulter – diente dem Herrscher als Mittel zur Beförderung seiner Untertanen und zugleich als eindrucksvolle Machtdemonstration. Mindestens ebenso wichtig wie die direkte Demonstration von Macht war die Sichtbarkeit des herrschaftlichen Reichtums, denn dieser war ein zentrales Mittel, um Macht auf subtilere Weise zu unterstreichen. Der Reichtum zeigte sich einerseits am Überfluss an Speisen und Getränken, andererseits wurden die Gäste mit Luxusgütern beschenkt – etwa mit Pferden, kostbaren Gewändern, Gold und Silber. Tafelfreuden – Essen und Trinken als höfische Zeremonie Essen und Trinken gehören bis heute zum Kern vieler europäischen Feste. Die hohe Kunst der höfischen Tafel, die sich seit dem Mittelalter ausprägte, entwickelte sich aufgrund ihrer präzisen Organisation und der genauen Abläufe zu einer regelrechten Zeremonie. Das Festmahl begann mit der Handwaschung, die mit Kannen und Becken oder nassen Servietten vollzogen wurde. Danach war es die Aufgabe des Mundschenks die vorbereiteten Speisen vorzukosten, um eine Vergiftung auszuschliessen. Beim darauffolgenden Vorschneiden wurde das Essen in mundgerechte Stücke zerteilt und den Herrschaften vorgelegt. Damit stand dem Genuss nichts mehr im Wege. Bis ins Spätmittelalter ass man auch am Hof noch mit den Fingern und verwendete kaum Besteck. Auch Teller wurden am mittelalterlichen Hof kaum verwendet. Stattdessen kamen Ablagebrettchen aus Holz oder Zinn zum Einsatz. Ebenso konnten Brotscheiben als Unterlage für bestimmte Speisen dienen. Trotzdem liessen es sich die Obrigkeiten nicht nehmen, ihre teuren Gerätschaften zu präsentieren. Hierzu gehörten Silber- und Goldbesteck, insbesondere aufwendig verzierte Löffel und Messer, sowie silberne Trinkbecher, prunkvolle Tafelaufsätze und filigrane Glaskelche . Wie letztere ausgesehen haben, zeigt ein Beispiel aus der Sammlung von Museum Aargau. Kelchglas aus dem Jahr 1550, Höhe 17 cm, Sammlung Museum Aargau, Inv.-Nr. K-16958. © Museum Aargau Das Festmahl am mittelalterlichen Hof bestand aus einer Vielfalt an Speisen und Getränken. Nebst dem Brot als Basis wurden verschiedene Sorten Fleisch (Geflügel, Schwein, Lamm, Fisch und Wild), Getreidebrei, Gemüsesuppen und Früchte serviert. Während Importgewürze wie Zimt und Muskatnuss den Speisen Würze verliehen, wurde Honig als Süssungsmittel für Nachspeisen verwendet. Wein und Bier rundeten das Festmahl schliesslich ab. Die Getränke wurden gerne in sogenannten Schnabelstitzen aus Zinn kühl gehalten. Ein solches Exemplar aus dem 15. Jh. ist derzeit in der Essstube auf Schloss Lenzburg ausgestellt. Schnabelstitze aus der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts, Höhe 25,5 cm, Messing, Schloss Lenzburg, Inv.-Nr. K-12602. © Museum Aargau Unterhaltung und Etikette Die zeremoniellen Mahlzeiten wurden durch musikalische Darbietungen auf Harfen, Lauten oder Flöten begleitet. Zur Unterhaltung konnten auch Geschichtenerzähler oder Gaukler dienen. Trotz Vergnügen gab es eine klare Verhaltensetikette und strenge Tischsitten. Auch die Konversationen während des Essens unterlagen Regeln: Nur Themen, die als angemessen erachtet wurden, durften diskutiert werden. Zum kultivierten Auftreten gehörte auch der Tanz: Wer sich elegant zur Musik bewegen konnte, galt als anmutig und gebildet. Im Spätmittelalter war es nicht mehr nur wichtig, wie getanzt wurde, sondern auch, wer mit wem und in welcher Reihenfolge tanzte. An den verschiedenen Tanzpaaren konnten sowohl Bündnisse als auch Rangordnungen und Machtansprüche ersichtlich werden. Nebst Musik und Tanz standen vor allem die Jagd und die ritterlichen Turniere im Mittelpunkt der höfischen Festfreuden. Für die teilnehmenden Ritter waren die gefährlichen Zweikämpfe zu Pferd eine willkommene Möglichkeit zur Selbstinszenierung. Wer siegreich aus dem Duell hervorging, durfte mit Ruhm, Ehre und einem ordentlichen Gewinn in Form von Rüstungen, Waffen, Pferden und Geld rechnen. Aufmerksame Besucherinnen und Besucher von Schloss Wildegg können eine solche Turnierszene in einem Glasgemälde im ersten Obergeschoss entdecken. Glasgemälde mit Turnierszene von 1626, Durchmesser 25 cm, Schloss Wildegg, Inv.-Nr. SW-880. © Museum Aargau Fazit Die höfische Festkultur des Mittelalters war weit mehr als blosses Feiern: Feste dienten der Legitimation von Herrschaft, der Inszenierung von Macht und der Demonstration von Reichtum. Durch prunkvolle Tafeln, zeremonielle Abläufe, musikalische Darbietungen und Tänze wurden soziale Hierarchien sichtbar gemacht und politische Beziehungen gepflegt. Heute feiern wir freier und ungezwungener, aber das Grundprinzip bleibt gleich: Feste verbinden Menschen und schaffen besondere Momente. Weitere Blogbeiträge 21. April 2026 Festessen im Spätmittelalter Das Spätmittelalter kannte eine ausgeprägte Fest- und Tischkultur. Von rauschenden Festen, luxuriöser Tafeln, guten Manieren… und… 13. Mai 2026 Feste und Feiern im Römischen Reich Die Römer liebten es zu feiern – das zeigt sich besonders an der grossen Zahl an Festtagen. Einen Einblick in die Freizeit der römischen… 14. Januar 2026 Winter auf Kufen: Historische Schlitten aus der Sammlung Museum Aargau Schlitten waren im 18. und 19. Jahrhundert weit mehr als einfache Fahrzeuge. Kinder nutzten sie zum Spass, Familien für den winterlichen… Von Seraina Zorli Von Seraina Zorli Seraina Zorli ist Praktikantin der Sammlung von Museum Aargau. Ähnliche Artikel finden Sie hier: Kategorien Mittelalter Schlossgeschichten Kommentare

 
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Memory-Spiel: Die Aargauer Möbelindustrie

Zurück zum Blog 09. Juni 2026 Kategorien 20./21. Jh. Quiz & Spiele Die Aargauer Möbelindustrie hat eine spannende und stille Erfolgsstory. In unserem Memory-Spiel treffen Sie auf Möbelklassiker aus dem Aargau. Finden Sie alle Paare? NEUERSCHEINUNG Neue Publikation: Möbelindustrie und -handel seit 1870 Online bestellen Von Museum Aargau Von Museum Aargau Das Team von Museum Aargau zeigt an dieser Stelle digitale Einblicke in die Museumsstandorte. Ähnliche Artikel finden Sie hier: Kategorien 20./21. Jh. Quiz & Spiele Kommentare

 
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Formular Leihgesuch einreichen

Kontakt Gesuchstellende Institution Funktion/Position Vorname * Nachname * Adresse * PLZ * Ort * E-Mail Adresse * Telefon Verwendungszweck und Leihobjekte Titel der geplanten Ausstellung * Ausstellungsort * Ausleihe ab * Ausleihe bis * Gewünschte Leihobjekte (wenn möglich mit Inventarnummer) Benötige Dokumente Facility Report (Klima-, Licht- und Sicherheitsangaben am Ausstellungsort) (*.doc, *.docx, *.pdf, *.xls*, *.xlsx) Weitere Dokumente (*.doc, *.docx, *.pdf, *.xls*, *.xlsx) (*.doc, *.docx, *.pdf, *.xls*, *.xlsx) (*.doc, *.docx, *.pdf, *.xls*, *.xlsx) Bemerkungen Ich möchte den E-Mail-Newsletter abonnieren für: Erwachsene (1x monatlich) Familien (3x jährlich) Lehrpersonen (3x jährlich) Absenden

 
Klosterhalbinsel Wettingen

Führungen und Workshop für Gruppen

Museum Aargau bietet für Gruppen buchbare Führungen, einen Heilkräuter-Workshop sowie eine knifflige Rätseltour durch die Klosterhalbinsel Wettingen an. Schwerpunkte sind das Klosterleben von damals sowie die Themen Glaube, Macht und Wissen. Tauchen Sie auf einer Gruppenführung oder im Workshop in das Leben des (spätmittelalterlichen) Zisterzienserordens ein – und erleben Sie auf der idyllischen Klosterhalbinsel die Geschichte des Klosters und seiner Gärten bis in die Gegenwart. Die Führungen sind teilweise auch in anderen Sprachen buchbar (auf Anfrage). Vergünstigungen für Gruppen Gedruckte Broschüren für Gruppen bestellen Kontakt Beratung & Verkauf +41 (0)848 871 200 E-Mail senden Telefonische Erreichbarkeit Dienstag bis Freitag 9-12 Uhr / 13-16:30 Uhr November bis März nur vormittags WEITERE ANGEBOTE UND TIPPS Foxtrail "Stella" Fuchsjagd über die Klosterhalbinsel Restaurants Essen und Trinken Räume mieten Feiern und tagen Download Broschüre "Angebote für Gruppen" Impressionen

 
Schloss Habsburg

Schloss Habsburg virtuell

Virtueller Rundflug mit VR-Brille Preis Kostenlos Dauer ca. 20 Minuten Reservation erforderlich Buchen Sie Ihr Zeitfenster bequem online (pro Brille sind zwei Personen möglich). Hinweis Die VR-Brillen stehen zwischen April und Oktober im Gästezentrum zur Verfügung. Fliegen Sie über die Habsburg von anno 1200! Starten Sie mit einer VR-Brille einen abenteuerlichen 360-Grad-Rundflug über Schloss Habsburg um das Jahr 1200. Blicken Sie aus der Vogelperspektive auf die Burg und seien Sie mittendrin in der Welt der Habsburger des 13. Jahrhunderts! Schloss Habsburg virtuell: Fliegen Sie mit der VR-Brille über die Habsburg von anno 1200!

Gradian
Kinder schreiten wie kleine Römer über das Areal vom Legionärspfad Vindonissa

Legionärspfad Vindonissa

Römer-
Erlebnispark

Tauchen Sie im Legionärspfad Vindonissa in die Welt des einzigen römischen Legionslagers der Schweiz ein! Der Römer-Erlebnispark bietet Touren, römische Übernachtungen, Führungen, Events und vieles mehr.

PLANEN SIE IHREN BESUCH

 
Das Amphitheater Legionärspfad im Sonnenlicht mit viel Grün

Fünf
Highlights

Das dürfen Sie nicht verpassen  

 
Legionäre in Rüstungen, im Hintergrund das Kloster Königsfelden

Veranstaltungen
und Führungen

Veranstaltungskalender  

 
Eine Schulklasse unterwegs auf einem Kiesweg; im Hintergrund die rekonstruierte Unterkunft von Legionären.

Selbständige Touren
im Legionärspfad

Rundgänge zu römischen Schauplätzen  

 
Ein mystischer dunkler Raum mit grossen Pfeilen; im Hintergrund Kinder.

Öffnungszeiten und
Eintrittspreise

Geöffnet von April bis Oktober  

 
Die Klosterscheune der Klosterkirche beim Legionärspfad

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Schulen, Familien und Gruppen

 
Eine Schulklasse in römischer Formation Schildkröte, rechts davon gibt ein Legionär Anweisungen.

Für
Schulen

Römische Übernachtung, Spiel-Touren und Workshops  

 
Eine Familie in einem dunklen Raum; die Displays der Audiogeräte um den Hals leuchten mystisch im Dunkeln. An der Rückwand Silhouetten von Legionären.

Für
Familien

Römische Übernachtung, Spiel-Touren und Familiensonntag  

 
Römisch gekleidete Männer und Frauen nachts an einem Lagerfeuer in historischer Kulisse

Für
Gruppen

Römische Übernachtung, Themen-Touren, Führungen und Workshops  

Vindonissa in 78 Sekunden

RÖMISCHE SCHAUPLÄTZE UND GESCHICHTE

 
Das Amphitheater Legionärspfad im Sonnenlicht mit viel Grün

Römische Schauplätze

Die 11 Stationen im Legionärspfad  

 
Visualisierung/Animation Antikes Vindonissa

Geschichte

Das Legionslager Vindonissa in Kürze  

 
Erhaltene Wasserleitungen im Legionärspfad Vindonissa

Archäologische Forschung

Immer wieder spektakuläre Funde