Im Alpenraum war das Jagen bis ins 19. Jahrhundert oft allen gestattet. Im Mittelland reglementierte die Obrigkeit die Jagd. Sie unterschied zwischen Hoch- und Niederjagd. Zur Hochjagd gehörten Bären, Hirsche oder Gämsen, während Hasen, Füchse und gewisse Vogelarten zur Niederjagd zählten.
Als Bern 1415 den Aargau eroberte, gingen die Jagdrechte an die Stadt. Fortan durften neu auch alle Berner Patrizier in den Aargauer Wälder jagen. Die Landbesitzer mussten die Wälder mit ihnen teilen.
Jagdrechte verursachten viele Konflikte: Für Adlige war die Jagd eine Freizeitbeschäftigung. Für die Bevölkerung ergänzte der Wald mit seinen Tieren die Ernährung. Wildern – also unerlaubtes Jagen – war weit verbreitet. Dabei stellten die Menschen Fallen für Kleintiere. Adlige jagten bis ins 17. Jahrhundert mit Spiessen und Armbrusten, später mit Feuerwaffen. Bei der Hetzjagd setzten sie abgerichtete Hunde aufs Wild an, bei der Beizjagd schlugen Falken das Niederwild.
Johann Bernhard Effinger, 1701 bis 1772 Herr auf Schloss Wildegg, beschrieb die Vorzüge des Landlebens:
"Des Morgens hatt er [der adlige Landmann] niemand nötig, Cour [Hof] zu machen, als seinen Feldern, des Abends aber dienet seine famille ihme zu einer Geselschafft, die Jagd ists, wormit er sich in müessigen Stunden ergötzet und der Fischfang ist offters seine Recreation [Erholung]."
Zur Zeit der Helvetischen Republik (1798–1803) wurde das Jagdrecht an alle Kantonsbewohner erteilt. Direkt im Anschluss an diese Zeit führte der Kanton Aargau dann 1803 die Revierjagd ein.