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Ein Hexenprozess auf Schloss Lenzburg

Adelheid, Agnes, Anna, Barbara, Bryda, Jakob, Magdalena, Regula, Verena: Sie alle waren im Turm der Lenzburg gefangen, angeklagt wegen Hexerei, und sie alle starben auf dem Scheiterhaufen. Dieser Blog-Beitrag stellt das Schicksal von vier Angeklagten vor und beleuchtet das heute schwer verständliche Phänomen des Hexenwahns.

Ein Hexerei-Fall im Amt Lenzburg

Am 23. Oktober 1612 hielt ein Fuhrwerk vor dem Haus der Familie Hemmig-Weniger im Wynentaler Dorf Menziken. Auf dem Kutschbock sass der Landweibel – der einzige Polizist im Amt Lenzburg, zu dem damals auch die Wynentaler Dörfer gehörten. Er hatte Befehl von Landvogt Daniel Lerber, die Hemmigs auf das zwanzig Kilometer entfernte Schloss zu führen: die 14-jährige Anna und ihre Eltern Bryda Weniger und Ruedi Hemmig. 

Die Abreise der Familie blieb im etwa vierzig Haushalte grossen Dorf nicht unbemerkt. Schon zwei Mal musste Bryda vor dem Chorgericht in Reinach erscheinen, der ersten gerichtlichen Instanz in den Kirchgemeinden. Bryda hatte sich «mit ihrem losen Mundwerk» in Menziken und im Nachbardorf Reinach unbeliebt gemacht. Sie hatte es sogar gewagt, Untervogt Hauri – die Autorität im Dorf – zu kritisieren: Dieser habe eine Menzikerin mit seinen Lügen unschuldig ins Gefängnis gebracht.

Seither kehrte keine Ruhe ein. Das Gerede nahm seinen Lauf und erhärtete sich zum Verdacht: Bryda und die Ihren seien Hexen. Gegen Brydas Mann Ruedi hegte man Argwohn, wobei das Wort damals magische Fähigkeiten bezeichnete. Ob Untervogt Hauri die Familie beim Landvogt angezeigt hatte, ist nicht belegt.

Hexenglaube: Bund mit dem Teufel

Die Anklage lautete auf Schadenszauber: Als «Unholde» habe sich die Familie dem Teufel unterworfen, der ihnen Reichtum versprochen und sie dazu befähigt habe, mit Pulvern, Salben oder dem «bösen Blick» Unheil zu zaubern.

Hexerei bot eine Erklärung für erlittenes Unglück: Wenn Hagel die Getreideernte vernichtete oder die Kühe keine Milch mehr gaben, wenn der Rahm sich nicht zu Butter schlagen liess oder Pferde lahmten, wenn Säuglinge krank wurden oder ein Ehepaar unfruchtbar blieb: dann war eine Hexe am Werk.

Hexenverfolgung: Folter und Hinrichtung

Bryda, ihre Tochter Anna und ihr Mann Ruedi blieben auf der Lenzburg gefangen, bis Landvogt Lerber das Urteil gefällt hatte. In seiner Amtsrechnung vermerkte er nicht, wie lange sie warten mussten. In anderen Hexerei-Fällen dauerte die Gefangenschaft von einer bis zu sieben Wochen. Da die drei Angeklagten die Vorwürfe bestritten, liess Lerber den Scharfrichter Hans Berchtold aus Aarau kommen. Dieser schor ihnen das Haar und untersuchte ihre Körper auf verdächtige Stellen, die «Teufelsmale». Dann mussten die Frauen ihre Daumen ins Daumeneisen legen und der Scharfrichter zog die Schrauben an. Den Mann band er ans Seil der «Strecki» und zog ihn hoch, bis die Schultern auskugelten. Diese beiden Foltermethoden kamen im Berner Aargau zum Einsatz.

Gut möglich, dass die Angeklagten unter Folter eine andere Frau beschuldigten: Wenige Tage später schloss der Landweibel auch Anna Wyss im Turm der Lenzburgein. Ob die 55-jährige Menzikerin eine Verwandte, eine Nachbarin oder eine Bedienstete der Familie war, ist nicht überliefert. Auch sie sei eine Hexe.

Um ein Urteil zu fällen, brauchte es ein Geständnis – unter Qualen würden die Angeklagten die Wahrheit sagen, so die irrige Meinung. Doch Ruedi Hemmig legte selbst unter Folter kein Geständnis ab. Landvogt Lerber liess ihn nach sieben Wochen Gefangenschaft ohne Strafe frei. Die drei Frauen aber hatten die Vorwürfe gegen sie nach sechsmaliger Folter bestätigt. 

Landvogt Lerber meldete den Fall dem Rat von Bern. Dieser befahl, die vier Frauen vor das Landgericht zu stellen, ohne selbst ein Urteil vorzuschreiben. Doch für die 14-jährige Anna solle man Gnade walten lassen: Falls sie zum Feuer verurteilt werde, soll der Scharfrichter ihr «Pulver an Hals hencken, damit sy desto eher zum Todt befürderet werde».

Die Todesurteile lauteten für Anna Enthauptung durchs Schwert – was als «gnädigste» Hinrichtungsart galt –, für ihre Mutter Bryda und die etwa 55-jährige Anna Wyss Tod auf dem Scheiterhaufen.

Europaweiter Hexenwahn

Die Menzikerinnen sind drei Fälle von schweizweit 10'000 Personen, die wegen Hexerei hingerichtet wurden. Die Mehrheit davon waren Frauen. In Europa gab es bis zu 60'000 Todesurteile, die aus heutiger Sicht Justizmorde sind.

Zwischen 1571 und 1630 sprachen die Landvögte auf der Lenzburg mit Zustimmung des Rats von Bern zwanzig Todesurteile aus gegen angebliche Hexen. 17 fanden den Tod durchs Feuer, drei wurden enthauptet (zwei davon waren minderjährige Mädchen). Der einzige Mann unter den Verurteilten wurde vor der Verbrennung geköpft.

Hexenprozesse: Wie konnte es dazu kommen?

Der Hexenwahn der Frühen Neuzeit ist heute schwer zu erklären. Die überlieferten Quellen legen nahe, dass die Verurteilten keine magischen Fähigkeiten besassen, sondern ihnen diese von der Gemeinschaft zugeschrieben wurden. Meist gingen jahrelange Konflikte voraus: Bryda musste schon fünf Jahre vor ihrer Verurteilung vor Gericht erscheinen, weil sie Lügen verbreitet habe. Hexenprozesse begannen mit Mobbing und Ausgrenzung.

Eine Person konnte sich allein deshalb verdächtig machen, weil sie sich anders als erwartet verhielt: etwa, indem sie vor sich hinredete, zu ungewöhnlichen Zeiten an ungewöhnlichen Orten auftauchte oder auch nur hinkte. Abweichendes Verhalten stand unter Beobachtung.

Die meisten Menschen lebten um 1600 in prekären Verhältnissen; Hunger, Krankheit und Krieg bedrohte sie. Zudem fühlten sie sich den Herrschenden ausgeliefert: In Gebieten, wo der Hexenwahn stark wütete, waren staatliche Institutionen schwach ausgeprägt. Die Kirche war nach der Reformation erschüttert.

Wer eine Hexe anklagte, versuchte sich nach widerfahrenem Unheil Recht zu verschaffen. Die Herrschenden ihrerseits festigten mit Hexenprozessen ihre Macht. Bereits 1612, als die Menzikerinnen zum Tod verurteilt wurden, gab es Kritik an der Hexenverfolgung. Doch bis zur letzten Hinrichtung einer Hexe in Westeuropa – Anna Göldi in Glarus – sollte es noch 170 Jahre dauern.

Quellen und Literatur:

  • Amtsrechnungen der Landvogtei Lenzburg (StAAG AA835)
  • Pfister, Willy: Die Hingerichteten und Gefangenen im bernischen Aargau, Aarau 1993.
  • Steiner, Peter: Wynentaler vor dem Scharfrichter, in: Jahresschrift der Historischen Vereinigung Wynental 1965/66, S. 1-55.

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Von Sarah Caspers

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