Schloss Hallwyl

Räume mieten: Turmzimmer

Das Turmzimmer befindet sich im Vorderen Schloss im Ausstellungsbereich des Museums. Es ist ein kleiner, gemütlicher Raum (14 Quadratmeter) direkt über dem Schlosstor. Hier finden sieben Personen (ink

 
Schloss Lenzburg

Räume mieten: Bernerhaus

Tagen Sie auf Schloss Lenzburg: Das historische Ambiente des Bernerhauses verleiht Lesungen, Seminaren und anderen Anlässen einen besonderen Charme. Die Räumlichkeiten werden von der Stiftung Schloss

 
Schloss Habsburg

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Schloss Wildegg

Räume mieten und feiern: Scheune (Dachstock)

Der Dachstock der Schlossscheune bietet mit einer Fläche von 114 Quadratmetern Platz für 70 Personen. Die rustikalen Steinwände in Kombination mit der Dachschräge sorgen für eine gemütliche Atmosphäre

 
Klosterhalbinsel Wettingen

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Schloss Habsburg

Räume mieten und feiern: Jägerstube

Die Jägerstube ist 28 Quadratmeter gross und bietet Platz für maximal 16 Personen. Der Raum wird vom Schlossrestaurant Habsburg für Feiern vermietet. Zudem führt das Regionale Zivilstandsamt Brugg in

 
Schloss Lenzburg

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Klosterhalbinsel Wettingen

Rätseltour: Die verborgene Botschaft

Preis: im Museumseintritt inbegriffen Anmeldung: nicht erforderlich Rätseltour über das Klostergelände für Familien Was geschah am 29. Mai 1762 im Kloster Wettingen? Folgt den geheimnisvollen Aufzeich

 
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Der Gutshof – Ein Zentrum der mittelalterlichen Herrschaft

Im Juli 2023 wird vor den Schlosstoren von Hallwyl ein mittelalterlicher Bauernhof errichtet. Eine Gruppe Siedler zeigt authentisch den Bauernalltag auf einem Gutshof im 12. Jahrhundert.

Ein Gutshof ist nun aber kein herkömmlicher Bauernhof. Er war in direktem Besitz des lokalen Fürsten und war ein Knotenpunkt in der Verwaltung seines Territoriums. Es war ein Verwaltungssystem, an das auch heute noch die Familiennamen Meier und Keller erinnern.

Höfe als Verwaltungszentren

Wenn man an die Zentren fürstlicher Herrschaft denkt, kommt einem zuerst die Burg in den Sinn. Der Gutshof dagegen ist weitgehend unbekannt, obwohl er im mittelalterlichen Verwaltungsapparat eine wichtige Rolle einnahm.

Im 7. Jahrhundert begann sich in Frankreich eine neue Verwaltungsstruktur auszubilden. Mehrere Bauernhöfe wurden zu einem Hofverband zusammengeschlossen, in dessen Zentrum ein herrschaftlicher Gutshof stand. In der Schweiz sind solche Hofverbände ab dem 8. Jahrhundert nachweisbar und hielten sich bis ins 14. Jahrhundert. Während dieser Zeit bildeten Gutshöfe und Hofverbände nicht nur die Verwaltung fürstlicher, sondern auch kirchlicher Ländereien.

Der herrschaftliche Gutshof

Gutshöfe werden auch immer wieder Fronhöfe genannt. Sie waren in sehr unterschiedlichen Formen angelegt. Wichtig war ihre Verwaltungsposition, die Form hingegen war von der Grösse des Hofverbandes sowie den Bedürfnissen und Mitteln des Herren abhängig. So konnte ein Gutshof durchaus wie ein normaler Bauernhof aussehen. Andererseits gab es auch weitläufige Hofkomplexe mit Herrenhaus und mehreren Wirtschaftsgebäuden. Oft waren an solche Anlagen Kirchen angeschlossen, welche das Zentrum des religiösen Lebens des Hofverbandes waren. Zudem konnten grösserer Gutshöfe auch befestigt sein.

Umgeben war der Gutshof vom sogenannten Solland. Dabei handelte es sich um landwirtschaftliche Nutzflächen, die sich im direkten Besitz des lokalen Herren befanden und von diesem bewirtschaftet wurden.

Der Hofverband

Rund um den Gutshof gliederten sich die Bauernhöfe des Hofverbandes. Sie wurden von Bauern bewirtschaftet, die zum lokalen Grundherren in einem Abhängigkeitsverhältnis standen. Sie waren ihrem Herren gegenüber zu Abgaben und Frondiensten verpflichtet. Bei Letzteren handelt es sich um obligatorische Arbeitseinsätze, welche die Bauern ihrem Herren schuldig waren. Dabei mussten sie auf dem Solland des Herrn arbeiten oder sonstige Dienste verrichten.

Die meisten Abgaben der Bauern waren landwirtschaftliche Erzeugnisse. Der Handel mit Geld existierte zwar zu jener Zeit bereits, auf lokaler Ebene herrschte aber noch der Austausch von Gütern und Dienstleistungen vor. Der Geldhandel gewann jedoch zunehmen an Bedeutung. Im 13. Und 14. Jahrhundert begann er dann die Attraktivität des Hofverbandes zu untergraben. Grundherren bevorzugten es nun, die Abgaben der Bauern in Geld und nicht mehr in Gütern und Arbeit zu beziehen. So zogen sich die Herren zunehmend aus den Gutshöfen zurück, während die Hofverbände zu Dörfern zusammenwuchsen.

Meier und Keller

Auf den Gutshöfen beschäftigten die Grundherren eine Vielzahl an Personal, um den täglichen Betrieb des Hofes zu regeln. Dieses befand sich genau wie die Bauern in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Herren.

Kernpositionen unter diesen Bediensteten nahmen der Meiger und der Cellerar ein. Der Meiger war der Leiter des Hofbetriebes, während der Cellerar für die Lagerung und Verteilung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zuständig war. Von diesen Positionen im Hofverband leiten sich die heutigen Familiennamen Meier und Keller ab.

Der Gutshof war ein wichtiger Knotenpunkt in der mittelalterlichen Grundherrschaft. Er war der persönliche Hof des Grundbesitzers und war im Zentrum eines Hofverbandes. Die Bauern aus den umliegenden Höfen waren zu Abgaben und Fronarbeit auf den Feldern des Herren verpflichtet.

Das Verwaltungssystem der Gutshöfe existierte in der Schweiz in dieser Form ab dem 8. Jahrhundert. Über die nachfolgenden Jahrhunderte war es ein integraler Bestandteil des mittelalterlichen Alltags. Erst im 13. und 14. Jahrhundert wurde der Fronhof und der Hofverband durch die zunehmende Geldwirtschaft verdrängt.

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Von Andreas Mäder-Esteves

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